Am heutigen 1. April 2003 tritt eine umfassende Neuregelung des Jugendschutzes in Deutschland in Kraft. Das Jugendschutzgesetz des Bundes und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder bringen insbesondere für den gesamten Medienbereich weitreichende Veränderungen. So muss künftig auch im Internet sehr viel stärker darauf geachtet werden, dass potenziell schädliche Inhalte für Kinder und Jugendliche von diesen nicht wahrgenommen werden können. Computerspiele werden künftig einer Pflicht zur Alterskennzeichnung unterliegen, wie dies schon von Filmen bekannt ist. Wesentlich verändert sind schließlich die Aufsichtsstrukturen für die verschiedenen Medienbereiche.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) begrüßt den hinter den Neuregelungen stehenden Wunsch: „Jugendschutz ist eine bedeutende gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Geschäftsführer Bernhard Rohleder. „Die Jugend von morgen wird auch maßgeblich durch das Internet geprägt. Es ist unsere vornehmste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Informationsvielfalt und Informationsfreiheit nicht zur Verdummung, sondern zur Aufklärung führen.“
Der Bitkom wäre aber nicht der Bitkom, würde er an der Arbeit der Regierung ein gutes Haar lassen: Im Augenblick bestehe nämlich noch weithin Unklarheit, wie die neuen Regeln in der Praxis umzusetzen seien. „Die Gesetzestexte sind nach den Ereignissen von Erfurt mit der heißen Nadel gestrickt worden“, so der ewige Kritiker Rohleder. Die Folge seien unklare Abgrenzungen und Definitionen sowie Vorgaben, bei denen fraglich ist, wie sie in der Praxis umgesetzt werden können.
Ein Problem sei beispielsweise, dass im Online-Bereich die künftig zuständige „Kommission für Jugendmedienschutz“ überhaupt erst noch gebildet werden muss. Solange diese Kommission nicht existiere, könnten wichtige Entscheidungen für die praktische Umsetzung nicht getroffen werden und auch die Internet-Anbieter die noch abstrakten Auflagen der Gesetzestexte nicht erfüllen. Rohleder: „In dieser Übergangsphase wird auf Behördenseite besonderes Augenmaß gefordert sein.“
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