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Schily: Microsoft räumt deutschen Behörden Sonder-Konditionen ein

Das Bundesinnenministerium und Microsoft Deutschland (Börse Frankfurt: MSF) haben heute in Berlin neue Lizenzrahmenverträge abgeschlossen, die der öffentlichen Verwaltung die Beschaffung von Microsoft-Produkten künftig zu angeblich besonders günstigen Konditionen ermöglichen. Microsoft räumt darin den deutschen Behörden Sonderkonditionen ein. Neben dem Kauf ist jetzt auch das Mieten von Software möglich.

„Durch diese Vereinbarungen sparen Bund, Länder und Gemeinden viel Geld. Ein erklärtes Ziel der Softwarepolitik der Bundesregierung ist die Schaffung und der Erhalt von Vielfalt in der Softwarelandschaft. Das haben wir erreicht, denn die Verträge sehen eine hohe Flexibilität bei der Ausstattung der Behörden mit Microsoft-Produkten vor und unterstützen damit auch die Koexistenz mit anderen Softwareprodukten“, sagte Bundesinnenminister Otto Schily zum Vertragsabschluss.

„Unsere Strategie verbindet die Welt der großen kommerziellen Hersteller mit der Welt der Open Source-Produkte“, so Schily weiter. „Die Verträge geben allen Behörden die Chance, Microsoftprodukte kostengünstig einzusetzen, ohne verpflichtet zu sein, ausschließlich Microsoft-Produkte zu verwenden.“

In den Vereinbarungen verpflichtet sich Microsoft dazu, die Offenlegung von Schnittstellen und Datenformaten sowie die Nutzung offener Standards in Microsoft-Produkten voran zu treiben. „Mit der Einräumung deutlich verbesserter Lizenzbedingungen und der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich IT-Sicherheit und Interoperabilität unterstreicht Microsoft seine Absicht, die langjährige vertrauensvolle Partnerschaft mit den Institutionen der öffentlichen Hand zu intensivieren“, so Jürgen Gallmann, Vorsitzender der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland.

Das Bundesinnenministerium und Microsoft haben darüber hinaus ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Die bisherigen Aktivitäten und weitere Gebiete möglicher Zusammenarbeit, wie etwa die IT-Sicherheit, sollen demnächst in einem umfassenden Kooperationsvertrag gebündelt werden.

ZDNet.de Redaktion

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