Die in Deutschland zunehmend beliebten Versteigerungen im Internet locken nicht nur private Verbraucher an. Auch als Privatleute getarnte Händler würden Online-Auktionsbörsen wie Ebay (Börse Frankfurt: EBY) häufig nutzen, um die Haftungsfrist für Mängel zu umgehen, warnte der Automobilclub ADAC am Montag in München. Denn während Händler zwei Jahre für neue und mindestens ein Jahr für gebrauchte Waren haften müssten, dürften Privatpersonen eine Sachmängelhaftung in ihrem Angebot grundsätzlich ausschließen.
Um sich vor bösen Überraschungen auf Online-Marktplätzen zu schützen, empfiehlt der ADAC gerade beim Autokauf überdies einen Preisvergleich: Nur wer sich vor der Versteigerung im Fachhandel oder im Internet über die Marktpreise informiere, könne sichergehen, für sein Wunschobjekt nicht zu viel zu zahlen.
Auch solle sich ein potenzieller Autokäufer nicht von Fotos täuschen lassen, die den Zustand des Gebrauchtwagens oft beschönigten. Besser sei es, mit dem Anbieter einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Ein weiteres Indiz, ob es sich um einen seriösen Verkäufer handele, seien die bei den meisten Online-Markplätzen einsehbaren Bewertungen von Anbietern durch frühere Kunden.
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