Gestern war die Hauptversammlung, heute das: Die Deutsche Telekom muss wegen unzulässiger Wettbewerbshinderung im Telefon-Ortsnetz ein Bußgeld von 12,6 Millionen Euro zahlen. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Sie schloss damit ein seit Mai vergangenen Jahres laufendes Kartellverfahren gegen den Bonner Konzern ab.
„Viele neue Marktteilnehmer haben versucht, mit dem ehemaligen Monopolisten in Wettbewerb zu treten“, sagte Wettbewerbskommissar Mario Monti. „Da die Vorleistungsentgelte der Deutschen Telekom für das Ortsnetzzugang über den entsprechenden Endkundentarifen lagen, war bisher kein Wettbewerber in der Lage, einen bedeutenden Marktanteil zu erlangen.“
Bisher sei in Deutschland nur ein sehr geringer Teil der Leitungen auf der so genannten letzten Meile vom Hauptverteiler bis zum Anschluss des Kunden tatsächlich Konkurrenten der Telekom zur Verfügung gestellt worden, hieß es weiter.
Das EU-Kartellrecht erlaubt es der Kommission gegen Unternehmen vorzugehen, die mittels ihrer Marktmacht den Wettbewerb in unzulässiger Weise einschränken. Die EU-Behörde kann dazu Bußgelder bis zu zehn Prozent eines Unternehmens-Jahresumsatzes verhängen. Dieser Rahmen wurde aber bisher bei weitem nicht ausgeschöpft.
Die Kommission hatte bereits im Januar deutliche Worte für die vor Weihnachten verabschiedeten Regelung für Call-by-Call im Ortsnetz gefunden. Man ziehe sogar eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof gegen die Bundesregierung in Betracht, da die Telekom im Ortsnetz deutlich begünstigt werde.
Die EU-Kommission bemängelte, dass die TKG-Novelle das Recht der Wettbewerber auf Mitnutzung des Netzes der Telekom einschränke. Der entsprechende Paragraf verlange eine „effiziente Nutzung des vorhandenen Netzes durch ortsnahe Zuführung“ der Telefongespräche durch die Wettbewerber.
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