Deutsche und französische Verbraucherschützer haben anhaltende Probleme beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel beklagt. Die E-Commerce-Richtlinie der EU aus dem Jahre 2000 sei noch immer nicht in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt, kritisierte die Leiterin der deutsch-französischen Verbraucherberatungsstelle Euro-Info, Martine Mérigeau, am Dienstag in der badischen Grenzstadt Kehl.
Dies verunsichere die Verbraucher und sei ein Hindernis für den Binnenmarkt. Ziel der Richtlinie ist es, juristische Hindernisse beim E-Commerce zu beseitigen, die Vorschriften zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und einen ausreichenden Schutz der Cyber-Verbraucher sicherzustellen. Außerdem schreibt das EU-Gesetz vor, dass jedes Mitgliedsland eine Anlaufstelle schafft, an die sich Verbraucher bei Problemen mit grenzüberschreitenden Internet-Transaktionen wenden können.
Obwohl dies bereits im Februar 2002 geschehen sollte, gebe es in Frankreich, den Niederlanden und Portugal noch keine entsprechenden Büros, betonte Mérigeau. Die deutsche Anlaufstelle wurde im Januar diesen Jahres bei Euro-Info angesiedelt. Internet-Surfer können dort beispielsweise Auskunft über den Online-Abschluss von Verträgen, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Datenschutzregeln, den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz und Logos für geprüfte Anbieter erhalten. Die Leiterin der Anlaufstelle, Stephanie Schmidt, rechnet für die kommenenden Jahre mit einem rapiden Anstieg des elektronischen Handels.
Je besser Verbraucher informiert seien, desto schneller würden sie Vertrauen schöpfen und Einkäufe online abwickeln, meint die deutsche Juristin. Derzeit surfen Umfragen zufolge rund 40 Prozent der Deutschen regelmäig im Internet, doch weniger als die Hälfte von ihnen nutzt bisher die Möglichkeiten des elektronischen Handels. Euro-Info gehört zu einem EU-weiten Netzwerk, das vor zehn Jahren im Zuge der Öffnung des EU-Binnenmarktes eingerichtet wurde. Seither haben die sechs Mitarbeiter der Verbraucherberatungsstelle einer am Dienstag veröffentlichten Bilanz zufolge rund 5700 Anfragen von deutschen und französischen Verbrauchern beantwortet und sich in über 1860 grenzüberschreitenden Streitfällen um eine Lösung bemüht. Besonders häufig sind den Angaben zufolge Beschwerden beim grenzübschreitenden Immobilien- und Autokauf, beim Mieten von Ferienwohungen oder Klagen über Verstöße gegen Garantiebestimmungen.
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