Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) sorgt sich um die Zukunft von Gewinnspielen im Internet. Konkreter Anlass: Am kommenden Dienstag beraten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der 16 Bundesländer über einen neuen Lotterie-Staatsvertrag. Mit ihm soll das Lotterierecht in Deutschland neu und einheitlich geregelt werden.
„Dabei sehen die derzeitigen Planungen vor, die Angebote von Glücksspielen und Lotterien über elektronische Medien- und Kommunikationsformen deutlich einzuschränken“, so der Bitkom. Man befürworte zwar grundsätzlich das Ziel des Staatsvertrags, einer völlig unkontrollierten Verbreitung von Glücksspielangeboten entgegenzuwirken. „Die vorgesehenen Regelungen lassen aber in ihrer Rigidität jede Verhältnismäßigkeit und in ihrer Holzschnitzartigkeit jede Differenziertheit vermissen“, kritisiert der Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
Hier werde „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, indem man mit den Schwarzen Schafen auch alle ehrlichen Unternehmen abstrafe und in vielen Fällen ihrer Geschäftsgrundlage beraube. Die Regeln würden gerade den Bereich der elektronischen Medien und Kommunikationsmittel wie Telefon und Internet treffen. „Künftig soll es nicht mehr erlaubt sein, an einem Gewinnspiel im Fernsehen über eine 0137-Nummer teilzunehmen, bei dem der Anruf beispielsweise 49 Cent kostet“, beklagt der Verband. Die etwa genauso teure Postkarte bleibe aber weiterhin erlaubt. „Wieder einmal werden neue Medien und moderne Kommunikationsformen benachteiligt, ohne dass irgendwelche Gründe für einen unterschiedlichen Regelungsbedarf erkennbar sind“, so Rohleder.
Es sei ferner geplant, auch die interaktive Teilnahme an privaten Lotterieangeboten über das Internet oder andere elektronische Kommunikationsformen wie SMS künftig „gänzlich zu verbieten“. Dieses pauschale Verbot gehe viel zu weit. Auch hier müssten zumindest für geringfügige Spieleinsätze Bagatellgrenzen gelten. Der geplante Staatsvertrag weise nicht in die Zukunft, sondern eher in die Vergangenheit.
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