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Ordnungsverfahren gegen SCO eingeleitet

Mitte der Woche musste SCO seine deutsche Site vom Netz nehmen, weil sich darauf rechtswidrige Behauptungen befanden. Das hatte sowohl das Landgericht Bremen als auch München I befunden und einstweilige Verfügungen ausgesprochen. Die Site ist mittlerweile wieder ans Netz gegangen — nach Meinung des Linuxtag e.V. finden sich darauf jedoch immer noch unhaltbare Passagen. Daher hat man heute ein Ordnungsgeldantrag gegen die SCO GmbH gestellt.

„Wir können nicht einfach hinnehmen, dass GNU/Linux-Anwender irritiert werden und Linux-Unternehmen wirtschaftlichen Schaden erleiden“, sagt Elmar Geese, Geschäftsführer des Linuxtag-Mitglieds Tarent GmbH. „Unser erster Erfolg wird hoffentlich dazu beitragen, wieder mehr Sicherheit für den Einsatz von Linux zu vermitteln. Als Unternehmen, das von Freier Software profitiert, fühlen wir uns dazu verpflichtet gegen SCO vorzugehen.“

„Sich über die Rechtsprechung hinweg zu setzen, ist skandalös. Die Verunsicherungsstrategie gegenüber den GNU/Linux-Anwendern und der Community wird offenbar fortgesetzt“, erklärte auch Michael Kleinhenz, Sprecher des Linuxtag.

Nachdem die Univention GmbH bereits am 28.5.2003 am Landgericht Bremen eine einstweilige Verfügung gegen SCO erwirkt hatte, erwirkte Tarent am Dienstag, den 5. Juni beim Landgericht München I eine weitere einstweilige Verfügung. „Das Landgericht München I hat dies damit begründet, dass von SCO nicht glaubhaft gemacht werden konnte, dass der Linux-Kern Rechte von SCO verletzt“, so Rechtsanwalt Till Jaeger von der Kanzlei Jaschinski Biere Brexl, der in dieser Angelegenheit Tarent, einen mittelständischen Softwareanbieter mit Schwerpunkt auf Freie Software, vertritt.

Wie laufend berichtet hatte SCO kurz vor der CeBIT erklärt, Klage gegen IBM eingereicht zu haben. Man beanspruche die Rechte an dem von Big Blue eingesetzten Unix. Dieser begründe sich aus einem Vertrag mit Novell aus dem Jahre 1995. In Vorbereitung auf den Gerichtstermin hat der SCO-Chef Anwälte damit beauftragt, die Kernel von Unix und Linux zu vergleichen. Das Ergebnis: Die Übereinstimmungen seien frappierend, in weiten Teilen wären ganze Sequenzen wenig oder gar nicht modifiziert abgekupfert worden. McBride sieht seine Firma unter anderem berechtigt, von Linux-Distributoren Lizenzgebühren einzufordern.

ZDNet.de Redaktion

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