Telefonkunden sollen künftig besser vor horrenden Rechnungen wegen des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Nummern geschützt sein. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz, das nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrats Anfang Juli in Kraft treten soll. AFP gibt einen Überlick über die wichtigsten Regelungen:
Künftig gelten Preisobergrenzen für diese Rufnummern. Eine Minute darf demnach nicht mehr als zwei Euro kosten, ein Gespräch zum zeitunabhängigen Blocktarif nicht mehr als 30 Euro. Nach einer Stunde erfolgt automatisch eine Zwangsabschaltung. Diesen Mechanismus kann der Kunde aber außer Kraft setzen, wenn er etwa umfangreiche Internet-Dateien herunterladen will. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, in einer Preisansage auf die Kosten des nachfolgenden Gesprächs hinzuweisen. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr soll das auch für den Mobilfunk gelten.
Telefonkunden haben künftig einen Anspruch auf Auskunft zu Adressen und Anschriften der jeweiligen Telefondienst-Anbieter. Auskunft gibt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn. Bislang konnten durch unseriöse Angebote geneppte Verbraucher nur schwer vor Gericht gegen Betrüger vorgehen, da deren Anschriften oft nicht zu ermitteln waren. Anträge müssen bei der Behörde schriftlich eingereicht werden. So genannte Dialer-Programme, die beispielsweise dafür sorgen, dass der Rechner sich beim Surfen im Internet oft unbemerkt über teure 0190er-Nummern einwählt, müssen künftig bei der Regulierungsbehörde angemeldet werden – einschließlich einer Versicherung, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen wird. Bei nachgewiesenem Missbrauch kann die Registrierung entzogen werden. Zudem sollen die Dialer-Angebote auf bestimmte Ziffernfolgen beschränkt werden, so dass der Verbraucher diese Nummern relativ leicht bei sich zu Hause sperren kann.
Ohnehin kann künftig schärfer gegen Missbrauch vorgegangen werden. Das maximal mögliche Bußgeld bei Verstößen gegen die Gesetze wurde auf 100.000 Euro heraufgesetzt. Die Regulierungsbehörde entscheidet in eigener Verantwortung über mögliche Sanktionen. Diese können bis zum Entzug der Rufnummer reichen.
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