Ab dem 1. Juli 2003 gilt in Europa die gleiche Mehrwertsteuerpflicht online wie offline. E-Commerce-Firmen aus dem EU-Ausland, die Produkte oder digitale Dienstleistungen wie etwa Software, Video oder Musik über das Internet gegen Bezahlung anbieten, müssen ab dem 1. Juli die im Land des Empfängers jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnen, wenn dieser seinen Wohnsitz in der Europäischen Union hat. Die vor rund einem Jahr verabschiedete EU-Richtlinie soll den oft beklagten Wettbewerbsnachteil der in Europa ansässigen und Steuern zahlenden Firmen gegenüber ihrer Konkurrenz aus dem Ausland beseitigen.
In Zusammenhang mit der demnächst in Kraft tretenden EU-Richtlinie hat das Online-Auktionshaus Ebay die Strukturen seiner Angebotsgebühren und Verkaufsprovisionen in Deutschland grundlegend überarbeitet. Auch wenn die neue Mehrwertsteuer nicht pauschal auf die anfallenden Gebühren umgelegt wurde, müssen viele Verkäufer ab dem 1. Juli mit einem kräftigen Anstieg der an Ebay abzutretenden Zahlungen rechnen.
Welche Auswirkungen die Mehrwertsteuerpflicht bei anderen E-Commerce-Anbietern aus dem EU-Ausland haben wird, bleibt abzuwarten. Doch dass beim Business neue Mehrkosten grundsätzlich an den Kunden weitergegeben werden, ist eine Binsenweisheit.
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