Peopelseoft geht weiter davon aus, dass die Übernahme durch Oracle scheitern wird. Man habe „stets die Auffassung vertreten, dass eine Übernahme von Peoplesoft durch Oracle aufgrund langwieriger Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden beträchtlich verzögert und mit hoher Wahrscheinlichkeit letztendlich verboten werde“, teilte das Unternehmen jetzt mit. Zuvor hatte das amerikanische Justizministerium dem Unternehmenssoftware-Konzern Oracle eine zweite Informationsanforderung im Hinblick auf die Übernahme des US- Konkurrenten Peoplesoft zugestellt und damit die Frist verlängert.
Die Bekanntmachung von Oracle, dass es von der Antitrust Division des US Department of Justice zur Vorlage zusätzlicher Informationen im Zusammenhang mit seinem feindlichen Übernahmeangebot aufgefordert wurde, ist für Peoplesoft „keine Überraschung“ und bekräftige die eigene Auffassung.
Durch die Anforderung zusätzlicher Informationen seitens des DOJ werde die Wartefirst gemäß dem US-amerikanischen Kartellgesetz aus dem Jahre 1976 verlängert. Während dieser Frist habe das DOJ die Möglichkeit, die von Oracle angestrebte Übernahme eingehend zu prüfen.
Oracle gab sich gestern «weiterhin optimistisch». Der Softwareriese hofft, dass das US-Justizministerium zu dem Schluss kommen wird, die Transaktion sei nicht wettbewerbswidrig. Oracle glaubt auch, dass die Transaktion in einer zeitgerechneten Weise abgewickelt werden könne.
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