Der deutsche Phonoverband hat die neuen Regelungen im Urheberrechtsgesetz begrüßt, zugleich aber Nachbesserungen gefordert. „Weitere wichtige Änderungen des Gesetzes müssen zügig folgen“, forderte der Vorsitzende Gerd Gebhardt heute. Mit der heutigen Befassung des Bundesrates seien alle Weichen für das Inkrafttreten des novellierten Urheberrechtsgesetzes gestellt.
Die eigene Leitlinie ‚Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten‘ habe sich durchgesetzt. Jetzt müsse offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden, so der Verband. „Erforderlich sind auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten“, meint Gebhardt.
Diese sollten im sogenannten „Zweiten Korb“, einer sich anschließenden Gesetzesänderung, gefasst werden. Die Diskussion darüber werde nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen.
Die aktuelle Gesetzesnovelle wird im kommenden Monat in Kraft treten. Sie verbietet das Umgehen von Kopierschutzsystemen. Unter anderem sollen Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck nicht mehr erlaubt sein.
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