Die Europäische Kommission hat ihren ersten Bericht über die Umsetzung der allgemeinen Datenschutzrichtlinie veröffentlicht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Richtlinie zwar viele ihrer Ziele erreicht, es jedoch noch einige Probleme für Unternehmen gibt. Diese sind auf die unterschiedlichen Regelungen zurückzuführen, die in den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht zur Anwendung kommen. Als Teil ihres Berichts hat die Kommission ein Arbeitsprogramm für dieses und das kommende Jahr aufgestellt, worin sie die wichtigsten Bereiche betont, in denen sie Harmonisierungen oder Vereinfachungen auf nationaler Ebene für nötig erachtet.
Zwar wird es momentan noch keine Änderung der Richtlinie geben, wichtige Veränderungen im Rahmen einer vollständigen Überarbeitung der Richtlinie sind jedoch bereits für 2005 geplant.
Frits Bolkestein, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, sagte, die Richtlinie habe dazu beigetragen, sowohl einen starken Schutz der Privatsphäre von Individuen als auch einen grenzüberschreitenden Datenverkehr innerhalb Europas zu etablieren, wodurch das Wachstum des Marktes für Informationsdienstleistungen unterstützt worden sei. Er kritisierte aber auch jene Länder, die sich mit der vollständigen Umsetzung der Richtlinie zuviel Zeit gelassen haben: Irland, Luxemburg, Frankreich und Deutschland.
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