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Hat Open-Source ein ernstes Problem?

In den letzten Jahren haben sich die amerikanischen Unternehmen mehr und mehr mit Open-Source-Softwareprogrammen wie zum Beispiel dem Betriebssystem Linux und dem Apache Web-Server angefreundet. Heute steht die Software der Open-Source-Gemeinschaft, einer weltweiten Gruppe von Entwicklern, die ihren Code kostenlos untereinander teilen, in ebenbürtiger Konkurrenz zu den Produkten von Branchenriesen wie Microsoft und Sun Microsystems.

Ein Rechtsstreit zwischen der SCO Group aus dem US-Bundesstaat Utah und IBM könnte der Beziehung jedoch einen Dämpfer verpassen.

SCO verklagt IBM auf mehrere Milliarden Dollar und behauptet, „Big Blue“ habe Code aus SCOs Unix-Betriebssystem entnommen und in Linux integriert. Seitdem hat SCO IBMs Lizenz zur Benutzung seiner AIX-Version von Unix widerrufen und gefordert, dass der Richter IBMs gesamtes Unix-Geschäft für immer einstellt. Die Beurteilung dieses Falls wird dadurch erschwert, dass die Fakten extrem komplex sind und SCO bisher Stillschweigen hinsichtlich seiner Beweise bewahrt hat. So haben Analysten diesen Fall mit allen möglichen Titeln versehen – von „das Ende von Linux“ bis hin zu „eine komplette Farce“.

Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsstreits sehen die üblicherweise risikoscheuen Information-Officers der Großunternehmen jedoch bereits das Schreckgespenst der Haftung am Horizont. Schon jetzt haben Branchenanalysten von Gartner Unternehmen geraten, den Einsatz von Linux zu überdenken, und zwar vor allem auf „missionskritischen“ Systemen. Außerdem hat SCO versichert, dass mindestens 1.500 der wichtigsten Unternehmen der Welt von den potenziellen Risiken der Linux-Nutzung gewusst haben, denn diesen wurden Briefe mit der Androhung direkter rechtlicher Maßnahmen zugesandt.

Diese Taktik mag Nicht-Rechtsanwälten seltsam erscheinen. Wie können 1.500 Unternehmen Schutzrechte verletzen, von denen sie beim Kauf der Software nicht einmal wussten, dass sie existierten? Die US-amerikanischen Urheberrechts- und Patentgesetze beinhalten keinen absoluten Schutz vor der „gutgläubigen Verletzung“ („innocent infringement“) solcher Rechte, wenngleich die Schadenersatzzahlungen für solche Handlungen, die vollzogen wurden, bevor man Kenntnis von diesen Rechten erlangte, möglicherweise geringer ausfallen. Haben sie aber erst einmal Kenntnis von diesen Umständen erlangt, sind die „gutgläubigen“ Käufer schadenersatzpflichtig und können gerichtlich belangt werden, sollten sie die Software weiterhin benutzen oder Kopien davon verkaufen. Für Kunden und Technologiepartner ist dies ein zusätzliches Risiko bei der Verwendung von Open-Source-Software und Integration solcher Software in ihre eigenen Produkte.

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ZDNet.de Redaktion

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