Microsoft drohen nach einer Bestrafung durch die EU-Kommission zusätzliche Klagen und finanzielle Belastungen. Das behauptet die „Financial Times Deutschland“ mit Berufung auf Kartellrechtsexperten. Diese wiesen nämlich darauf hin, dass durch Microsoft benachteiligte Unternehmen von dem US-Konzern Schadensersatz fordern können.
Die EU-Kommission habe zußerdem bekräftigt, sie wolle Microsoft in jedem Fall mit einem Bußgeld belegen. Anders als in den USA gingen die Verbraucher auf dieser Seite des Atlantiks aber vermutlich leer aus. Sammelklagen nach US-Vorbild sind in Deutschland nur sehr eingeschränkt möglich.
Die EU-Kommission hat vor zwei Tagen angekündigt, Microsoft eine Geldstrafe aufbrummen zu wollen, falls der Konzern nicht etwas gegen seine marktbeherrschende Stellung unternimmt. Brüssel räumte dem Hersteller des „Windows“-Betriebssystems nun eine letzte Gelegenheit zu Stellungnahmen ein, bevor die Untersuchungen abgeschlossen werden.
In einer „umfassenden Marktuntersuchung“ gab Brüssel zufolge die überwältigende Mehrheit von befragten Unternehmen an, sie seien durch die Praktiken von Microsoft bei der Auswahl von Serverprodukten erheblich beeinflusst worden. Weil Microsoft keine Schnittstelleninformationen weitergebe, könnten die Server der Wettbewerber nicht zufrieden stellend mit Windows-betriebenen PC- und Serversystemen kommunizieren. Daher sähen sich viele Unternehmen gezwungen, immer wieder auf Microsoft-Produkte zurückzugreifen.
Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Verknüpfung vom Windows Media Player, einem Programm zur Wiedergabe von Bild- und Tondateien, mit dem Betriebssystem von Windows. Die „Allgegenwart“ des Windows Media Player in Personalcomputern zwinge zum Beispiel Softwarefirmen und Anbieter von Internet-Inhalten, ihre Produktentwicklung auf das Microsoft-Programm hin auszurichten, bemängelte die Kommission. Die EU-Wettbewerbshüter prüfen schon seit Februar 2000 Vorwürfe illegaler Geschäftspraktiken von Microsoft. Die Beschwerde war von Sun Microsystems angestoßen worden.
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