Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hat mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gesamtvertrag für DVD-Brenner abgeschlossen. Unternehmen, die DVD-Brenner herstellen oder importieren, werden danach für jedes ab 1. Januar 2003 in Deutschland verkaufte Gerät 9,21 Euro Urheberrechtsabgabe bezahlen. Bitkom-Mitglieder erhalten darauf einen Gesamtvertrags-Rabatt. Die Abgaben sollen Künstler für den wirtschaftlichen Verlust entschädigen, der ihnen durch so genannte „erlaubte Privatkopien“ entsteht.
Mit dem Gesamtvertrag haben sich BITKOM und die ZPÜ auf einen Kompromiss einigen können. Die ursprüngliche Forderung der ZPÜ war erheblich höher, unter anderem da man auch das Brennen von DVD auf DVD einschließen wollte. Nach Bitkom-Ansicht gab es dafür aber keine Grundlage, da fast alle DVDs mit Kopierschutz ausgestattet sind. Unter bestimmten Umständen und bei Einsatz von weiteren Hilfsmitteln besteht aber die Möglichkeit, den DVD-Brenner dafür zu nutzen, Fernsehsendungen aufzuzeichnen oder CDs zu brennen. Für diese Nutzungsmöglichkeit hat die Industrie eine Abgabe — allerdings niedriger als von der ZPÜ gefordert – anerkannt.
Ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung besteht des Weiteren darin, dass die Rückwirkung des Vertrages auf 2003 beschränkt wurde. Von der ZPÜ war ursprünglich gefordert worden, dass die Hersteller auch für die im Jahr 2002 verkauften Geräte hätten zahlen sollen. „Wir verstehen den Abschluss dieses Gesamtvertrags auch als Zeichen des guten Willens der Wirtschaft, auch bei neuen Geräten Lösungen für die urheberrechtliche Vergütung zu finden“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Bitkom-Geschäftsführung. Letztlich bringt der zügige Abschluss des Gesamtvertrags für die Hersteller die notwendige Planungssicherheit. Lange Ungewissheit über die Höhe einer Abgabe führt zu Wettbewerbs- und Preisverzerrungen, weil die Firmen dann mit unterschiedlich hohen Rückstellungen und Preiskalkulationen arbeiten.
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