Verbraucher sind ab sofort besser vor betrügerischem Missbrauch mit teuren 0190er- und 0900-Nummern geschützt. Ein entsprechendes Gesetz trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wie Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) mitteilte. „Das Gesetz sorgt für Preistransparenz und Missbräuche können wirksam bekämpft werden“, erklärte Künast.
Das Gesetz verpflichtet die Anbieter der gebührenpflichtigen Telefonnummern erstmals zu Preisangaben. Als Obergrenze ist ein Betrag von zwei Euro pro Minute oder ein Blocktarif von 30 Euro vorgeschrieben. Zudem haben Verbraucher jetzt einen Auskunftsanspruch, welcher Anbieter sich hinter einer Nummer verbirgt. Darüber hinaus werden Verbindungen künftig nach einer Stunde automatisch getrennt.
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