In der Bundesregierung gibt es nach Informationen der „Berliner Zeitung“ Pläne, den Aufschlag, den Call-by-Call-Anbieter an die Deutsche Telekom zahlen müssen, wieder zu streichen. Der so genannte Infrastrukturaufschlag von 0,4 Cent pro Verbindungsminute könne bei der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes wieder wegfallen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf der Regierung nahe stehende Kreise. Damit wären Call-by-Call-Firmen nicht gezwungen, die höheren Kosten bei der Anschlussmiete auf ihre Kunden abzuwälzen.
Die entsprechende Vorschrift war erst Ende 2002 eingeführt worden. Sie besagt, dass Call-by-Call-Anbieter von Ortsnetzgesprächen angemessen an den Kosten für die Telekom-eigenen Anschlüsse beteiligt werden müssen. Die Bonner Regulierungsbehörde hatte 0,4 Cent pro Minute als angemessen festgelegt.
„Wir hätten kein Problem damit, wenn der entsprechende Satz aus dem Gesetz wieder herausfliegt“, zitierte die Zeitung die der Regierung nahestehenden Kreise. Da die Telekom die Grundgebühren für Telefonanschlüsse zuletzt kräftig erhöht habe, sei nun die Grundlage für den Infrastrukturaufschlag entfallen. „Letztlich muss die Telekom die Kosten für den Anschluss ersetzt bekommen. Auf welchem Wege das geschieht, ist zweitrangig.“
Der Infrastrukturzuschlag hatte eigentlich schon zum 1. Juli erhoben werden sollen. Wegen Klagen der Telekom-Konkurrenten Tele2 und 01051 Telecom liegt die Erhebung derzeit aber auf Eis. Call-by-Call-Firmen müssen ihn bei ihrer Preisgestaltung aber dennoch berücksichtigen, da er nach einer Gerichtsentscheidung möglicherweise nachgezahlt werden muss.
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