Die Deutsche Telekom muss nach der Erhöhung der monatlichen Anschlussgebühren damit rechnen, dass sie von September an von ihren Konkurrenten keine Beiträge mehr zur Deckung ihrer Anschlusskosten erheben darf.
Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth (SPD), sagte in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag in Bonn, durch die genehmigte Erhöhung der Anschlussgebühren werde die Telekom ihre bisherige Kostenunterdeckung bei den monatlichen Anschlussgebühren weitgehend abbauen. „Wenn das Anschlussdefizit abgebaut worden ist, wird die Infrastrukturabgabe widerrufen“, sagte Kurth. Für die Wettbewerber und ihre Kunden bedeutet dies eine Entlastung von Kosten, die möglicherweise zu einer Anhebung der Gesprächsgebühren geführt hätte.
Die Telekom kann nach derzeitiger Rechtslage von ihren Konkurrenten pro Verbindungsminute einen Zuschlag 0,4 Cents zusätzlich zu den für die Leitungsnutzung anfallenden Kosten verlangen. Diese so genannte Infrastrukturabgabe darf die Telekom erheben, um die Konkurrenten an den Kosten für die Bereitstellung der Endkundenanschlüsse zu beteiligen. Denn nach Berechnungen der Behörde fährt die Telekom bislang bei ihren rund 28 Millionen analogen Telefonanschlüssen Millionen-Verluste ein und darf deshalb die Monatsgebühren von September an kräftig um 1,94 Euro auf 15,66 Euro erhöhen.
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