Premiere hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung mit weit reichender Bedeutung im Kampf gegen die Digital-Piraterie erwirkt: Erstmals hat ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Smartcards und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt.
Das Verbot gilt, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen wahrgenommen werden. Es richtet sich im konkreten Fall gegen einen der größten Händler von Blanko-Smartcards in Deutschland, der unbeschriebene Karten und die zum Programmieren notwendigen Geräte vertreibt. Beworben wurden diese Produkte auf Internetseiten mit Anleitungen und Software zum Hacken von Abo-TV-Angeboten. Bei Missachtung der Verfügung droht dem Händler nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall sogar bis zu zwei Jahren.
„Mit dieser Entscheidung eröffnet uns das Gericht neue Wege im Kampf gegen Kartendealer“, so Michael Söllner, Leiter der E-Security bei Premiere. Bisher mussten diese Produkte in direkter Verbindung zur illegalen Nutzung von Abo-TV-Angeboten stehen, um eine entsprechende Verfügung erwirken zu können. „Die Verbreitung von szenetypischen Blanko-Smartcards und damit auch der Handel mit gefälschten Karten wird durch diese Entscheidung erheblich erschwert.“ Entsprechende Blanko-Karten und Kartenschreiber werden zwar oft mit Hinweis auf ihre legalen Anwendungsbereiche wie die Einrichtung von elektronischen Zugangs- oder Zeiterfassungssystemen beworben, diese Hinweise werden von den Nutzern jedoch regelmäßig als reine Schutzbehauptungen wahrgenommen.
Für alle operativen Maßnahmen des Abonnentensenders gegen Smartcard- Piraterie hat Premiere mit der Abteilung E-Security eine eigene Einheit geschaffen. Sie ermittelt eigenständig, unterstützt Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit und erstattet in vielen Fällen Anzeige. Herstellung, Vertrieb und Nutzung gefälschter Smartcards und anderer Umgehungsvorrichtungen erfüllen mehrere Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des neuen Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes (ZKDSG).
Laut Angaben von Premiere-Pressesprecherin Katrin Gogl gibt es in Deutschland etwa 1,7 Millionen Schwarzseher, die sich mit illegalen Smartcards Zugang zum Premiere-Programm verschaffen. In den nächsten beiden Monaten plant Premiere den Austausch aller bisherigen Smartcards gegen neue, auf der Nagravision-Technik basierenden Karten. Bisher wurde die Nagravision-Verschlüsselung nicht geknackt. Die auf Betacrypt basierende Vorgängertechnik soll laut Angaben von Gogl noch vor Weihnachten abgeschaltet werden. Premiere rechnet damit, dass von den geschätzten 1,7 Millionen Schwarzsehern circa 15 bis 20 Prozent nach dem Kartentausch ein legales Abo abschließen.
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