Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab Samstag verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt zu diesem Termin das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft. Zudem dürften keine Musiktitel mehr aus illegalen Quellen wie den Tauschbörsen im Internet heruntergeladen werden.
Das Knacken des Kopierschutzes von Filmen und Musik aus dem Netz für den privaten Gebrauch bleibt zwar nach dem Gesetz nicht strafbar, es drohen aber hohe Schadenersatzforderungen der Industrie. Zuvor hatte das Bundespräsidialamt seine Prüfung des Gesetzes abgeschlossen.
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