Wegen wettbewerbschädigendem Verhalten hat das französische Kartellamt gegen den Telefonkonzern France Télécom eines der höchsten Bußgelder seiner Geschichte verhängt. Die Wettbewerbshüter erlegten dem Konzern eine Strafe von 40 Millionen Euro auf, weil er seine Kundenkartei zu überhöhten Preisen an Konkurrenzanbieter von Informations- und Auskunftsdiensten verkaufte.
France Télécom habe durch seine überhöhten Preise beispielsweise eine Verbilligung von Telefonauskunftsdiensten zum Schaden der Verbraucher verhindert, erklärte das Gremium. In der Begründung der Entscheidung kritisierten die Wettbewerbshüter, dass der Konzern durch sein Geschäftsgebaren „die Entwicklung von Aktivitäten in Konkurrenz zu France Télécom verhindert hat, insbesondere bei Informations- und Auskunftsdiensten“.
Ein Vergleich mit international üblichen Preisen habe gezeigt, dass France Télécom seine Kundendaten zu teuer verkaufe. Bereits nach Aufhebung des Telefonmonopols 1998 hatte das Kartellamt das Unternehmen aufgefordert, sein Kundenkartei zu einem Tarif nahe des Selbstkostenpreises anzubieten.
Der Bescheid war aber wegen Verfahrensfehlern gerichtlich aufgehoben worden. Die Kundenkartei des Telefonriesen gilt als einzigartige Datenquelle, da France Télécom vor dem Ende der Monopolstellung exklusiven Zugang zu Daten von Telefonkunden hatte. Einer Untersuchung des Kartellamts zufolge hatte France Télécom im Jahr 2001 rund 16,7 Millionen Euro durch den Verkauf der Daten eingenommen, hätte dafür aber nur elf Millionen Euro verlangen dürfen. Der Konzern kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
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