Nachdem die Novelle des Urheberrechtsgesetzes letzten Samstag in Kraft getreten ist, plant das Bundesjustizministerium weitere gesetzliche Regelungen. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht veranstaltet das Ministerium zum Auftakt der Beratungen heute in München unter dem Titel „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ ein Symposium.
„Mit der ersten Novelle hat die Bundesregierung für ein wirksames Urheberrecht in der Informationsgesellschaft gesorgt. Das jetzt geltende Recht ist das Ergebnis eines breiten Konsenses. Das wünsche ich mir auch für die nun anstehende Reform“, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das neue Gesetz solle sich nun Themen zuwenden, für die es keine zwingenden Vorgaben in der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ gibt. Vor allem das Vergütungssystem solle reformiert werden.
Urheberrechtliche Vergütungen werden nach geltendem Recht auf bespielbare Bild- und Tonträger sowie auf Kopier- und Abzeichnungsgeräte erhoben. Durch das 1965 festgelegt Konzept wurde die Privatkopie legalisiert. Inzwischen weisen die Gerätehersteller aber auf technische Möglichkeiten hin, Inhalte zu schützen und deren Nutzung individuell zu kontrollieren. Daher sei es möglich, vom System der pauschalen Abgaben hin zu einer individuellen Verwertung zu kommen.
Im Mittelpunkt der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform steht die Privatkopie. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Hersteller ihre Produkte mit Kopierschutzmechanismen ausstatten muss geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen Privatkopien in der Zukunft überhaupt noch zulässig sein sollen. Hier sei ein Ausgleich zwischen geistigem Eigentum, Verbraucherschutz und Informationsfreiheit zu suchen.
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