In Zukunft, so will es die Politik, sollen Medikamente nicht mehr nur in den Räumen einer Apotheke verkauft werden, sondern auch per Internet. Die Apotheker und ihre Interessenverbände laufen Sturm gegen Konkurrenten wie Doc Morris und versuchen gleichzeitig, ihre Mitglieder auf das Internet vorzubereiten: Mitte September wurde zu diesem Zweck auf Aponet.de – dem Portal des Bundesverbandes deutscher Apothekerverbände (ABDA) – eine Bestell-Möglichkeit für alle Apotheken freigeschaltet, die zuvor eine Vorbestellung anboten.
Da eine Bestellung per Internet aber bislang gesetzlich verboten ist, erhielten mehrere tausend Apotheker nun eine Unterlassungserklärung und eine Rechnung über 620,02 Euro von einem Rechtsanwalt zugeschickt. Pikant: Kläger ist ein Apotheker aus Achern bei Baden-Baden.
Dieser hatte zunächst vor dem Landgericht Baden-Baden erwirkt, dass der Bundesverband ABDA bis 31. Dezember 2003 nicht für seine Bestell-Funktion auf aponet.de werben darf. Damit, so der Kläger in einem Kommentar auf seiner Website, würden einige Apotheken einen gesetzwidrigen Wettbewerbsvorteil bekommen. Im nächsten Schritt schickte er über seinen Rechtsanwalt tausenden Apotheken in Deutschland eine Unterlassungserklärung, mit der sich diese Verpflichten die Bestell-Funktion umgehend von ihrer Website auf www.aponet.de zu entfernen. Gleichzeitig bietet der Apotheker auf seiner Website einen Vordruck, um die Kosten für die Unterlassungserklärung in Form einer Schadensersatzforderung an den Bundesverband deutscher Apotherkerverbände weiterzuleiten. Telefonisch ist der Apotheker aus Achern nicht zu erreichen und auf eine Fax-Anfrage von ZDNet reagierte er bis Redaktionsschluss nicht.
Die Gegenseite äußert sich nur über Umwege: Pressesprecher Elmar Esser ist seit den Morgenstunden in einer Besprechung, die länger dauert als geplant. Auskünfte gab dafür die Rechtsabteilung des Bundesverbandes: „Aus unserer Sicht ist diese Aktion eindeutig nicht gegen die einzelnen Apotheken, sondern gegen die ABDA gerichtet. Wir haben unsere Mitglieder gestern per Fax informiert, bieten unsere juristische Hilfe an und empfehlen, erstens die Unterlassung nicht zu unterschreiben und zweitens die Anwaltsrechnung nicht zu begleichen“, so der Jurist.
Über die Beweggründe des Apothekers aus Achern kann nur spekuliert werden: „Er bietet auf seiner Website selbst einen Boten-Service an und hat vor Jahren sogar mit dem Slogan ‚Ich bringe ihnen die Gesundheit nach Hause‘ für diesen Dienst geworben, was ihm dann vom Gericht untersagt wurde“, meint der ABDA-Jurist.
Die ABDA selbst sieht derweil keinen Anlass, die Bestell-Möglichkeit auf der Website aponet.de abzuschalten: „Nach unserer Rechtsauffassung ist dieses Angebot rechtmäßig. Verboten ist in Deutschland bis 1. Januar 2004 der Versand von Medikamenten. In unserem Dienst bieten wir aber lediglich die Boten-Auslieferung im begründeten Einzelfall an. Dies ist erlaubt und wir sehen gute Chancen, dies auch vor Gericht beweisen zu können.“
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