Deutschlands erstes staatlich konzessioniertes Online-Roulette ist verfassungswidrig: Das Hamburgische Verfassungsgericht gab am Dienstag einer Normenkontrollklage der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL gegen das virtuelle Glücksspiel der Hamburger Spielbank statt.
Das vor knapp einem Jahr gestartete Online-Roulette verstoße gegen das Spielbankgesetz der Hansestadt, führte Verfassungsgerichtspräsident Wilhelm Rapp in der Urteilsbegründung aus. Die Spielbank kündigte auf Anfrage an, das Angebot „zeitnah“ vom Netz zu nehmen. Dank des Online-Angebots der Hamburger Spielbank konnten Glückspieler bislang auch von ihrem Computer zu Hause aus beim Roulette mitsetzen, da eine Webcam den Lauf der Kugel am Spieltisch live ins Internet übertrug.
Nach Ansicht des Gerichts verlangt das Spielbankgesetz jedoch eindeutig, dass das Spiel im Casino selbst stattfindet. Nur auf diese Weise könne zudem der Schutzzweck des Gesetzes erreicht werden, also eine wirksame Überwachung des Glücksspiels, erklärten die Richter. Weil das Online-Spiel eine niedrigere Zugangsschwelle für Teilnehmer aufweise und das Spielverhalten Süchtiger schwerer zu kontrollieren sei, werde das Angebot den Anforderungen des Gesetzes nicht gerecht.
Hamburgs Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) hatte das Online-Roulette im Oktober vergangenen Jahres trotz Warnungen der Opposition von SPD und GAL gestartet. Seither haben nach Angaben der Spielbank jede Woche rund 350 Spieler via Internet mitgesetzt. Dies entspreche der Besucherfrequenz einer Spielbank in Ostdeutschland. Bevor das Online-Spiel fortgesetzt werden kann, müsste die Hamburger Bürgerschaft das Spielbankgesetz nun mit der Mehrheit von CDU, Schill-Partei und FDP ändern. Die Opposition fürchtet, dass das virtuelle Glücksspiel keine ausreichenden Schutzmöglichkeiten für Spielsüchtige oder Suchtgefährdete bietet.
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