Die Idee klingt einfach und verlockend: Statt Konsortialbanken mit einem Börsengang zu betrauen, werden die Aktien direkt über ein Online-Versteigerung verkauft. Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ vom Freitag plant die Internetsuchmachschine Google, mit einer solchen Auktion an die Börse zu gehen. Doch Experten stehen diesem Verfahren skeptisch gegenüber, weil sie vor allem unrealistische Preise befürchten.
Für die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist eine Versteigerung im Internet keine Alternative: „Es klingt sehr demokratisch, aber wir lehnen es ab“, sagt DSW-Sprecher Jürgen Kurz. Bei der Erstnotierung gehe es darum, möglichst den „wahren Wert“ eines Unternehmens zu finden. Dies gelingt nach seiner Ansicht besser durch das herkömmliche Verfahren, bei dem Banken eine Preisspanne festlegen.
Bei einer Auktion fürchtet Kurz dagegen unrealistisch hohe Preise: Dann könne schon in der Erstnotierung die ganze Phantasie für den weiteren Kursverlauf stecken. Ein Auktionsverfahren bedeute, „die Gier der Leute auszunutzen“, glaubt der Aktionärsschützer. Kurz sieht in einer Onlineversteigerung höchstens für das Unternehmen Vorteile, da der Börsengang billiger werde. Den Privatanlegern nützt dies aus seiner Sicht aber nicht, da sie immer noch eine Bank für ihr Aktiendepot bräuchten. Google argumentiert laut „FTD“ dagegen, dass das Verfahren eine breite Streuung der Aktien sichere.
Alle Investoren könnten die Anteilsscheine direkt kaufen. Der Börsenexperte Wolfgang Gerke lehnt eine Online-Auktion bei einem Börsengang nicht grundsätzlich ab, mahnt aber zur Beachtung des Regelwerks: Das Allerwichtigste sei, dass keine aufsichtsrechtlichen Vorschriften vernachlässigt würden, sagt der Professor für Banken- und Börsenwesen an der Universität Nürnberg-Erlangen. Er mahnt potenzielle Anleger zudem, dass sie nicht zuerst auf möglicherweise geringere Transaktionskosten, sondern auf den Preis der Aktie achten sollten.
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