„Der Bund muss die Mobilfunkbetreiber verpflichten, personenbezogene Daten ihrer Prepaid-Kartenkunden zu erheben“ – das hat am Mittwoch Morgen Bayerns Innenminister Günther Beckstein gefordert. Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes müsse der Bund „endlich eine klare Regelung für die Erhebung personenbezogener Daten durch die Anbieter von Prepaid-Telefonkarten“ schaffen, so der Wunsch des CSU-Ministers.
Am 22. Oktober 2003 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Anbieter von Prepaid-Karten aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht verpflichtet sind, entsprechende Daten ihrer Kunden zu erheben und nach Überprüfung in eine Kundendatei einzustellen. „Die Speicherung der Kundendaten ist für die polizeiliche Ermittlungsarbeit jedoch unerlässlich“, so Beckstein.
Die Erfahrungen bei der Verfolgung von Straftaten hätten gezeigt, dass hier die Daten vieler Handynutzer mit den bei den Providern gemeldeten Teilnehmerdaten nicht identisch seien. Während bei den Handys mit herkömmlichen Telefonverträgen zumindest weitere Ermittlungen durchgeführt werden können, sei dies bei Prepaid-Karten mit nicht korrekt festgehaltenen oder falschen Teilnehmerdaten nicht mehr möglich.
Immer mehr Tatverdächtige würden diesen Weg nutzen, um sich der Feststellung ihrer Person zu entziehen. „Im Interesse einer effizienten Strafverfolgung ist eine Regelung im Telekommunikationsgesetz selbst erforderlich“, so Beckstein. Dies habe die rot-grüne Koalition bisher versäumt. Es sei nicht ausreichend, wenn die geplante Novellierung des Gesetzes lediglich in der Begründung einen entsprechenden Hinweis enthält, wie es bisher vorgesehen sei.
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