„Everyone’s invited“ lautet ein neuer Slogan des Handy-Herstellers Samsung. Gegenüber seinen Kunden gebärt sich das koreanische Unternehmen indes eher ausnehmend als einladend: Wer sein Handy zur Reparatur einsendet, muss für eine Rücksendung ohne Reparatur stolze 28,90 Euro zahlen. Die Alternative: Eine „kostenfreie Entsorgung“. Verbraucherschützer haben gegenüber ZDNet Deutschland diese Vorgehensweise als nicht rechtens kritisiert.
Im vorliegenden Fall wurde ein Handy nach Ablauf der Garantiezeit an Samsung eingeschickt. Zwar nennt der Hersteller auf seiner Site Nsmen und Adressen von Service-Unternehmen, die eine Reparatur durchführen. Allerdings sind dort keine Angaben zu Rücksendekosten enthalten – die finden sich erst im Brief der Reparatur-Firma „CS Communication-Service GmbH“: Wer die dreistelligen Reparaturkosten nicht zahlen will, muss fast 30 Euro löhnen, um sein Handy wieder zu erhalten.
Als Kostenvoranschlag geht die Summe nicht durch, so Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale München: „Laut Paragraf 632 Absatz 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten“, so die Juristin. Darauf angesprochen erwidert Samsung gegenüber ZDNet, dass es sich bei den knapp 30 Euro eben nicht um einen Kostenvoranschlag handle, sondern nur um die „anfallenden Logistik -und Versandkosten“. Interessant dabei: Wer das Handy reparieren lässt, muss nur Versandkosten von 7,54 Euro zahlen, also knapp ein Viertel der Versandkosten ohne Reparatur. Samsung begründet dies damit, dass im höheren Betrag auch die Kosten für die Ursachenforschung des Defekts enthalten sind und an den Kunden weiter gegeben werden. Es stehe dem Kunden frei, „das Gerät zur kostenfreien Verschrottung freizugeben“, so Samsung weiter.
Genau das wollen die Verbraucherschützer nicht gelten lassen: Die Rücksendegebühr hätte auf der Website genannt werden müssen. Außerdem sei nicht verständlich, warum die Versandkosten bei Reparatur nur ein Viertel der Versandkosten ohne Reparatur betrügen. Von Rhein empfiehlt bei Zeitdruck, die Rechnung unter Vorbehalt zu zahlen, um zunächst das Handy zurück zu erhalten. Natürlich könnten Kunden gerichtlich oder über die Verbraucherzentrale gegen Samsung vorgehen: „Allerdings ist fraglich, ob das so viele wegen 30 Euro machen – das Kalkül könnte also aufgehen“, so die Juristin.
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