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Verbraucherschützer warnen vor Fallen beim Xmas-Shopping

Wer sich nicht ins vorweihnachtliche Einkaufsgetümmel stürzen und seine Geschenke lieber online bestellen will, muss sich sputen: Für eine pünktliche Lieferung sollte die Bestellung über das Internet bis spätestens Ende dieser Woche aufgegeben werden, wie die sächsische Verbraucherzentrale am Montag erklärte.

Bücher, CDs, Elektronikartikel oder Kleidung könnten sonst verspätet unter dem Weihnachtsbaum landen. Entscheidend für den reibungslosen Ablauf des Geschäfts sei zudem die Auswahl eines seriösen Anbieters: Auf der Website sind demnach der genaue Firmenname, Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Auch über Liefer- und Versandkosten, Vertragslaufzeiten, Liefervorbehalte und über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung sei genau zu informieren.

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen mühelos lesbar, übersichtlich, einfach abzurufen und speicherbar sein, wie die Verbraucherzentrale erklärte. In der Regel werden demnach bei Internet-Einkäufen so genannte Fernabsatzverträge geschlossen, die grundsätzlich ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einschließen. Über dieses Recht habe der Anbieter in Textform auf seiner Website oder per e-Mail zu informieren.

Hat der Verkäufer seine Informationspflichten vollständig erfüllt, beginnt ab Erhalt der Ware die 14-tägige Widerrufs- oder Rückgabefrist zu laufen. Bei der Bezahlung raten die Verbraucherschützer von Vorkasse oder Kreditkarte ab. Vorteilhafter sei die Zahlung per Rechnung oder Einzugsermächtigung, wobei innerhalb von 6 Wochen zu Unrecht eingezogene Beträge auf Kosten des Anbieters wieder zurückzugeholt werden könnten. Bei Bestellungen im Ausland müsse der Kunde sich zudem vorher informieren, ob Zusatzkosten, Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren anfallen.

ZDNet.de Redaktion

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