Deutschland muss den Versandhandel mit Medikamenten erlauben, darf dies aber auf zugelassene und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränken. Die Beschränkungen seien zum Schutz der Gesundheit und vor missbräuchlichem Handel zulässig, entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Das Urteil ist ein wichtiger Teilerfolg für den Deutschen Apothekerverband im Streit mit der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris, bei der deutsche Kunden gegen Vorlage des Originalrezeptes bislang auch verschreibungspflichtige Medikamente bestellen können.
In Deutschland selbst ist der Versandhandel mit Arzneimitteln derzeit noch ganz verboten, soll zum Jahresbeginn 2004 aber teilweise zugelassen werden. (Az: C-322/01)
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