Wer heute den Namen des Softwarekonzerns SAP in das Eingabefeld der Internetsuchmaschine „Google“ eintippt, bekommt blitzschnell als Ergebnis die Adresse der Homepage angezeigt. An erster Stelle, nur am rechten Rand des Bildschirms gelten andere Regeln. Dort stehen, hellgrün oder rosa unterlegt, die Anzeigen, mit denen sich die Suchmaschine wenigstens zum Teil finanziert. Ein paar SAP-Dienstleister haben dafür bezahlt, dass ihre Firma mit dem Suchbegriff „SAP“ verknüpft ist.
Eine dieser Anzeigen jedoch fällt aus dem Rahmen. Die Firma „Comsol AG“ preist ein Produkt des Konkurrenten Microsoft an: „Navision statt SAP“ lautet ihre Werbebotschaft. Falls sie auch die Rechtsabteilung von SAP erreicht, steht der deutschen Tochter der kalifornischen Firma „Google“ vermutlich ein weiterer Prozess ins Haus.
Denn die Rechtsanwälte haben Google lieben gelernt. Das Suchwort „Playboy“ zum Beispiel zaubert eine Anzeige des Magazins Penthouse auf den Bildschirm. Dass die Suche nach einem Begriff, der ein Markenname ist, mit der Anzeige eines Konkurrenten belohnt wird, finden heute nicht nur die Rechteinhaber anstößig, sondern auch Gerichte.
Eine französische Kammer hat Google zu einer Strafe von 75.000 Euro verurteilt, weil bei der Eingabe des geschützten Markennamens „Bourse des Vols“ („Flugbörse“) auch Anzeigen von Konkurrenten aufgelistet worden sind. Google hat Widerspruch eingelegt, steht jetzt aber auch in Deutschland vor den Schranken: Das Hamburger Landgericht hat Google. de unter Androhung von 250.000 Euro Strafe oder sechs Monaten Ordnungshaft verboten, Anzeigen für den Begriff „Preispiraten“ zu schalten, wenn deren Link auf die Domain preisserver.de verweist. Die Adresse ist ein offensichtliches Plagiat der Website preispiraten.de: Dieser Prozess wird nicht der letzte sein – und weit schwerer als die Gerichtskosten dürfte der Imageschaden wiegen.
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