Nach dem Urteil der Europarichter gegen ein generelles Verbot von Arzneimittelhandel per Internet hat der bayerische Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) die Verbraucher bei ihren Bestellungen zur Vorsicht gemahnt. „Dazu gehört vor allem, Arzneimittel nicht aus dubiosen Quellen zu beziehen, sondern nur bei seriösen Anbietern zu bestellen, die auch eine qualifizierte Beratung bieten können“, erklärte Schnappauf am Donnerstag. Über „vermeintlich günstigere Preise“ sollten sich die Verbraucher nicht zu „nicht überprüfbaren Anbietern locken lassen“. Zugelassene Apotheken dagegen unterliegen auch für den Versandhandel einer „strengen behördlichen Kontrolle“, wie Schnappauf unterstrich.
Sowohl die Union als auch die Regierung in Berlin sahen sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg bestätigt. Die Richter hätten die Haltung der Union in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform im Nachhinein gestärkt, wonach der Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nun nur in „ganz engen Grenzen“ erfolgen darf, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU). Dies habe die Union durchgesetzt.
Auch das Gesundheitsmininisterium wertete die Bedeutung von Verbraucherschutz und Sicherheit, die die Richter dem Versandhandel zugemessen hätten, als „vollen Erfolg für die Gesundheitsreform“. In einer Rechtsverordnung sollten nun Arzneimittelgruppen wie Betäubungsmittel generell vom Versandhandel ausgeschlossen werden, erklärte das Ministerium. Diese Möglichkeit hätten die Richter im Interesse des Verbraucherschutzes ausdrücklich zugelassen.
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