Der Streit um „Nulltarife“ der Deutschen Telekom am Wochenende und monatliche Freiminuten geht in die nächste Runde: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post werde in dem Fall Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen, sagte ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die AktivPlus-Angebote für unzulässig erklärt und der Telekom bis auf weiteres untersagt, diese anzubieten. Die Regulierungsbehörde hatte die Tarife genehmigt.
Bei den umstrittenen Angeboten geht es um die Varianten AktivPlus xxl und AktivPlus basis calltime 120. AktivPlus xxl ermöglicht es Telekom-Kunden, gegen einen Aufpreis von netto 3,58 Euro an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen kostenlos City- und Deutschlandtelefonate zu führen. Beim Tarif Aktiv Plus basis calltime 120 bekommen Kunden gegen einen Aufpreis von netto 1,47 Euro pro Monat 120 Freiminuten für City- und Deutschlandverbindungen. Die Telekom bietet die Tarife seit Oktober an. Konkurrenten hatten gegen diese geklagt.
Nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichtes liegen in den Tarifen unzulässige Preisabschläge, „weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten“. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…