Die Hindernisse auf dem Weg zu einer funktionierenden UMTS-Infrastruktur sind mannigfaltig. Man bedenke nur die Legion der vermeintlichen Strahlenopfer, die sich in ganz Deutschland gegen den Bau von UMTS-Funkanlagen sträuben. Die Anwälte werden auch in anderer Hinsicht viel zu tun haben: Drei Jahre nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Österreich fordern die dortigen Carrier T-Mobile Austria, Telekom Austria, Hutchison, die Telefónica-Tochter 3G, Connect Austria und Tele.ring einen Teil der milliardenschweren Gebühren vom Staat zurück. Da sich die Mobilfunkbetreiber dabei auf die sechste Umsatzsteuerrichtlinie der EU berufen, könnten die Prozesse als Vorbild für die Anbieter in ganz Europa dienen. Allein in Deutschland könnten damit auf die finanzschwache Bundesregierung sieben Milliarden Euro Nachforderungen zukommen. Wie die „Financial Times Deutschland“ berichtete, haben die sechs österreichischen UMTS-Netzbetreiber die Alpenrepublik auf die Rückzahlung von 140 Millionen Euro Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug verklagt.
In anderen Bereichen jedoch tun sich überraschende Lichtblicke auf: Die genannten Konzerne sparen beispielsweise Milliarden durch die Nutzung des alten C-Netzes: Zum Aufbau der UMTS-Netze in ländlichen Regionen wollen die Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 nämlich auch auf die Frequenzen des Netzes zurückgreifen, das bis zum Jahr 2000 von T-Mobile für analoge Mobiltelefone genutzt wurde. Entsprechende Anfragen liegen angeblich bei der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vor.
Beim Netzaufbau in ländlichen Regionen ließen sich im C-Netz-Bereich von 450 bis 465 Megahertz eine Vielzahl von Sendern einsparen, da die Reichweite der Funkzellen um ein Mehrfaches größer ist als die Reichweite herkömmlicher UMTS-Sender, berichtete die „Wirtschaftswoche“. Ursprünglich sollten die C-Netz-Frequenzen ausschließlich an Betriebs- und Bündelfunkbetreiber vergeben werden. Eine Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Nutzung der Frequenzen steht jedoch noch aus.
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