Die US-Musiklobby Recording Industry Association of America (RIAA) hat eine neue Klagewelle gegen User von Online-Tauschbörsen gestartet. Dabei hat die RIAA nach einem für sie negativen Gerichtsurteil ihre Strategie geändert. Wurden bisher Internet Service Provider per Verfügung zur Bekanntgabe der Identität der Nutzer veranlasst, so bringt die Musikindustrie diesmal so genannte „John Doe“-Klagen gegen „Unbekannt“ ein. Insgesamt will die RIAA auf diese Weise 532 anonyme User vor Gericht bringen.
Bisher hatte die RIAA lediglich einen einfachen Antrag vor einem Gerichtsbeamten vorlegen müssen, woraufhin die Internet Service Provider automatisch die Identität der User, die der Copyright-Verletzung verdächtigt wurden, bekannt geben mussten. Diesem für die Musikindustrie sehr praktischen Verfahren hat ein Berufungsgericht aus dem Hauptstadt-Distrikt Columbia im Dezember einen Riegel vorgeschoben. Demnach müssen die ISPs die Identität ihrer Kunden nicht mehr bekannt geben.
Die RIAA glaubt nun, dieses Urteil durch ein kompliziertes Verfahren umgehen zu können, indem Klagen gegen „Unbekannt“ eingebracht werden. Nachdem die Klage erfolgt ist, kann die Industrie bei einem Richter die Herausgabe der User-Daten von den ISPs verlangen.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) begrüßte in einer ersten Stellungnahme das aus der rechtlichen Not entstandene geänderte Vorgehen der Musikindustrie: Durch das nunmehr zur Anwendung gebrachte Verfahren würde der Datenschutz besser gewährleistet. „Es ist eine Verbesserung, dass die Musikindustrie nun nach den selben Regeln spielen muss wie jeder andere, der vor Gericht zieht“, sagte EFF-Rechtsexpertin Cindy Cohn.
Grundsätzlich bewege sich die RIAA aber noch immer in die falsche Richtung, kritisierte Cohn. „Die Musikbranche sollte Millionen von Filesharer nicht anders behandeln als etwa die Rundfunk-Stationen: Zahlt einen fairen Preis und spielt die Musik, die ihr wollte, auf der Software, die euch am besten liegt.“
Bisher hat die RIAA nach dem „alten Verfahren“ 382 Klagen gegen einzelne User eingebracht. In 232 Fällen wurden die Beklagten zur Zahlung von durchschnittlich 3.000 Dollar verurteilt, in 100 weiteren Fällen ist nach den Angaben eine nicht näher definierte Einigung mit den Usern erzielt worden.
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