In den USA haben zwei Unternehmen Klage gegen Googles Anzeigen-Praxis eingereicht. Demnach sei es illegal, Suchergebnisse mit bezahlter Werbung zu verknüpfen. Die Firmen „American Blind“ und „Wallpaper Factory“ sehen dabei auch ihre Warenzeichen verletzt. Ihre Mitbewerber könnten zusammen mit ihnen in den Suchergebnissen auftauchen, brachten die Kläger bei einem New Yorker Gericht am Dienstag vor. Das Verfahren richtet sich gegen Google und seine Partner AOL und Netscape.
Steve Katzman, CEO von American Blind, meinte dazu: „Wir geben jedes Jahr Millionen für das Markenbewusstsein aus, und können nicht einfach zusehen, wie Google unseren Konkurrenten das Trittbrettfahren ermöglicht.“
Bereits im November hatte Google in San Jose eine Feststellungsklage eingereicht. Dabei soll das Gericht entscheiden, ob Googles allgemeine Praxis, Suchergebnisse mit bezahlter Werbung zu verknüpfen, auch zulässig ist. Dieses Verfahren wird auch „Keyword-Advertising“ genannt. Google hatte damit auf Drohungen von American Blind reagiert.
Laut Google wolle man in Zukunft keine Anzeigen mehr verkaufen, die auf Suchbegriffe wie „American Blind Factory“ und „“DecorateToday“ reagieren – beides sind Warenzeichen des Klägers. Jedoch, so Google, könne man nicht auch andere Begriffe wie „American wallpaper“ und „American blind“ sperren.
In den USA ist die Behandlung von Warenzeichen durch Suchmaschinen rechtlich umstritten. So hatte auch schon Großauktionär eBay Google eine Liste von Suchbegriffen auf dreizehn Schreibmaschinenseiten vorgelegt, mit denen man seine Warenzeichen verletzt sah. Google gab dem teilweise nach. In Frankreich hatte Google bereits einen ähnlichen Prozess gegen den Luxusartikel-Hersteller Louis Vuitton verloren.
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