Der Streit zwischen den deutschen Phonoverbänden und dem Ulmer Softwarehaus S.A.D. über das DVD-Kopier-Programm „MovieJack“ geht in die zweite Runde. In einer Presseaussendung wirft S.A.D. dem Bundesverband grobe Täuschung vor. Die einstweilige Verfügung des Landesgerichts München betreffe nicht das Kopier-Programm „MovieJack“, sondern lediglich den Kopierzähler „CopyCount“. „MovieJack“ sei also nach wie vor im Handel und ganz legal bei S.A.D. erhältlich.
Der Verbandsvorsitzende der IFPI Gerd Gebhardt hatte die Einstweilige Verfügung mit den Worten kommentiert, „dass man illegale Angebote, die zum ‚Knacken‘ des Kopierschutzes dienen, auch zukünftig nicht hinnehmen werde“. Laut S.A.D. war aber der Antragsteller beim Münchner Landesgericht nicht der Verband, sondern acht Einzelfirmen aus dem Bereich der deutschen Musikwirtschaft.
S.A.D. zeigt sich auch verwundert, dass der Phonoverband den Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits als Sieg über angebliche „Knacktools“ feiert. Bisher hatten die klagenden Firmen noch keine Gelegenheit ihre entstandenen Schäden detailliert vor Gericht vorzutragen. Ein entsprechender Widerspruch von S.A.D. soll den Unternehmen aber dazu die Möglichkeit geben. So möchte S.A.D auch die Frage klären, warum Sony nicht auch gegen Sony klagt, um zu verhindern, dass Sony-Laufwerke eine Sony-Musik-CD mit einem Sony-Kopierschutz ohne weiteres kopieren können.
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