Kazaa will gegen Durchsuchungen klagen

In der vergangenenen Woche hatten australische Behörden zwölf Objekte im ganzen Land durchsucht. Dies erfolgte aufgrund einer einstweiligen Verfügung eines Gerichts, welche die Music Industry Piracy Investigations (MIPI) erwirkt hatte. Eine der Durchsuchungen fand bei Sharman Networks statt, welche die Software für die Tauschbörse Kazaa entwickelt hatten. Sharman will gegen das rigide Vorgehen jetzt klagen. Die Anwälte bezeichneten die richterliche Anordnung als „juristisches Gegenstück einer Atombombe“.

In Australien sind solche Aktionen aufgrund einer sogenannten „Anton-Pillar-Anordnung“ möglich. Sie erlaubt einem Inhaber von Urheberrechten, die Räume eines möglichen Verletzers dieser Rechte ohne vorherige Ankündigung durchsuchen zu lassen. Dabei darf auch Material beschlagnahmt werden.

Sharman-Anwalt David Casselman meint: „Wir sind empört, dass dieses Vorgehen notwendig geworden ist. Eine vorherige gerichtliche Ankündigung hätte das völlig unnötig gemacht.“ Casselman vertritt Sharman derzeit in einem Rechtsstreit in den USA. Er will das australische Gericht nun bitten, die einstweilige Verfügung aufzuheben, bis der US-Prozess entschieden ist. Casselman geht davon aus, dass durch ein Urteil in den USA die in Australien möglichen Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden nicht mehr angewandt werden müssten.

Der Kazaa-Besitzer Sharman meint, dass die MIPI ihm bewusst in den Rücken fallen wollte. Im US-Prozess, bei dem unter anderem das Filmstudio MGM und die Musikindustrie neben Kazaa auch Grokster angreifen, hatte Sharman dem Gericht bereits volle Kooperation zugesichert. MIPI-Chef Michael Speck sieht einer Gegenklage jedoch gelassen entgegen: „Diese Strategie überrascht mich nicht. Wir fühlen uns wohl mit den Aktionen, die wir unternommen haben, und sind von einem Erfolg überzeugt.“

Zur Anwendung der Pillar-Anordnung finden am 20. Februar vor dem australischen Richter Murray Wilcox weitere Anhörungen statt. Die Kläger kommen von Universal Music Australia, Festival Records, EMI Music Australia, Sony Music Australia, Warner Music Australia und BMG Australia. Sie prozessieren gegen mehrere Firmen von Sharman und den CEO Nicola Hemming sowie den Technik-Chef Phil Morle.

Die Durchsuchungen fanden ausser bei Sharman auch noch bei australischen Universitäten und Internet-Providern statt. Die Hochschulen fechten die Anordnung des Gerichts ebenfalls an, in einem Fall hat man sich mit der Justiz bereits geeinigt, das beschlagnahmte Material vor weiteren Anhörungen auf Eis zu legen. Bei der Untersuchung eines Objekts, bei dem es sich dem Vernehmen nach um die P2P-Firma Brilliant Digital Entertainment handeln soll, ist es unbestätigten Angaben zufolge zudem auch zu Übergriffen gekommen. Ein Anwalt des Unternehmens soll bereits wegen Körperverleztung Anzeige erstattet haben.

ZDNet.de Redaktion

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