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Microsoft bestreitet Monopolvorwürfe im ersten Prozess wegen überhöhter Windows-Preise

Im ersten Prozess wegen überhöhter Windows-Preise hat Microsoft bestritten, auf dem Markt der Betriebssysteme über ein Monopol zu verfügen. „Der hohe Marktanteil von Microsoft kam zustande, weil sich viele Nutzer beim Kauf für Microsoft-Produkte entschieden haben“, so Microsoft-Anwalt David Tulchin. „Es gab immer auch Alternativen.“

Bürger des US-Bundesstaates Minnesota hatten eine Sammelklage eingereicht, da Microsoft ihrer Meinung nach aufgrund seines Monopols im Betriebssystemmarkt für Windows überhöhte Preise verlangt habe. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil aus dem noch laufenden Antitrust-Prozess, in dem Richter Jackson festgestellt hatte, dass Microsoft auf dem Markt der PC-Betriebssysteme über ein Monopol verfüge. Alle Versuche Microsofts, das Urteil anzufechten, hatten keinen Erfolg.

Um einen Schuldspruch zu erreichen, müssen die Kläger zehn von zwölf Jury-Mitglieder überzeugen, dass Microsoft in wettbewerbswidrige Handlungen verstrickt war und dass Verbrauchern ein Schaden daraus entstanden ist. Sollten sich die Kläger durchsetzen, könnte dies Microsoft bis zu 425 Millionen Dollar kosten.

Damit es nicht soweit kommt, hat Microsoft hochrangige Zeugen auf seiner Liste stehen: Neben CEO Steve Ballmer wird wahrscheinlich auch Bill Gates vor Gericht aussagen. Die Microsoft-Anwälte führen an, dass sich der Preis für Windows bei deutlich verbessertem Funktionsumfang seit 1990 kaum verändert habe. Die Preise für Word und Excel seien sogar gesunken.

Kläger-Anwalt Richard Hagstrom will jedoch beweisen, dass Microsofts Preise in einem Markt mit mehr Wettbewerb niedriger wären. „Sie haben gelogen, getäuscht und betrogen, um Monopol-Profite abzuschöpfen“, so Hagstrom. Als Beweis will er nach Angaben des Wall Street Journals unter anderem eine E-Mail aus dem Jahr 1997 heranziehen, in der Microsoft-Manager Jeff Raikes Windows als Mautstelle bezeichnet hat, die von jedem verkauften PC 45 Dollar kassiert.

Ähnliche juristische Auseinandersetzungen in anderen Bundesstaaten konnte das Unternehmen außergerichtlich beilegen.

ZDNet.de Redaktion

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