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EU-Urteil über Microsoft: Alle Fakten und Folgen

Gestern war es offiziell: Microsoft muss wegen Wettbewerbsverletzungen die Rekordsumme von 497 Millionen Euro zahlen. Der weltgrößte Softwarekonzern habe sein Quasi-Monopol beim Betriebssystemen für Personalcomputer (PC) ausgenutzt und damit EU-Wettbewerbsrecht verletzt, entschied die EU-Kommission. ZDNet fasst die wichtigsten Fakten zum Urteil und den Folgen übersichtlich zusammen.

Was wirft die EU Microsoft vor?
Die EU wirft Microsoft vor, den Windows Media Player Widerrechtlich mit Windows zu koppeln und Schnittstellendefinitionen, die die Zusammenarbeit mit Server-Betriebssystemen von Drittherstellern ermöglichen, zurückzuhalten. Beide Punkte beziehen sich auf die Ausnutzung des quasi-Monopols bei Desktop-Betriebssystemen.

Welche Auflagen muss Microsoft jetzt erfüllen?
Microsoft muss eine Version von Windows ohne den Mediaplayer auf den Markt bringen. Diese muss innerhalb von 90 Tagen verfügbar sein. Außerdem muss das Unternehmen innerhalb von 120 Tagen „komplette und genaue“ Schnittstellendefinitionen veröffentlichen, damit Server-Betriebssysteme von Drittherstellern problemlos mit Windows zusammenarbeiten können. Zudem muss der Konzern eine Strafe in Höhe von 497 Millionen Euro zahlen.

Wer wird die Umsetzung überwachen?
Die Europäische Kommission wird einen Kontrolleur benennen, der darüber wacht, dass die Dokumentation der Interfaces komplett ist und die zwei angebotenen Windows-Versionen eine ähnliche Performance aufweisen.

Kann Microsoft in Berufung gehen?
Ja, das Unternehmen hat diesen Schritt auch schon angekündigt. Erste Anlaufstelle wird der Europäische Gerichtshof Erster Instanz sein. Sollte die Berufung hier scheitern, kann Microsoft immer noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Ist eine Beilegung des Verfahrens zu anderen Konditionen nach wie vor möglich?
Ja.

Kann Microsoft eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Auflagen der EU vorübergehend auszusetzen?
Ja. Wenn der Europäische Gerichtshof Erster Instanz entscheidet, dass die Auflagen der EU Microsoft „irreparabel schädigen“, wird das Urteil bis zum eigentlichen Prozessbeginn ausgesetzt. Die Entscheidung darüber dauert üblicherweise drei Monate.

Wie lange wird ein Berufungsverfahren voraussichtlich dauern?
Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz werden normalerweise nach einer Wartezeit von ein bis zwei Jahren verhandelt. Microsoft kann allerdings einen auf Beschleunigung des Verfahrens stellen, was die Zeit bis zum Prozessbeginn deutlich verkürzen könnte. Um nach den Anhörungen ein Urteil zu fällen, benötigen die Richter normalerweise einige Monate.

Was bedeuteten die Auflagen für die Preisgestaltung von Windows?
Die Windows-Version ohne Media Player wird wahrscheinlich etwas günstiger sein.

Ist es wahrscheinlich, dass Microsoft aufgrund der vorgeworfenen Kartellrechtsverletzungen von anderen Unternehmen oder Konsumenten verklagt wird?
Theoretisch könnten Unternehmen und Verbraucher Microsoft auf Basis der EU-Entscheidung verklagen. Rechtsexperten zufolge sind solche Klagen aber eher unwahrscheinlich, da dieser Sektor in Europa wenig aktiv ist.

Ist es wahrscheinlich, dass andere Regierungen ähnliche Untersuchungen anstellen?
Andere Regierungen können ihre eigenen Untersuchungen wegen ähnlicher Streitpunkte einleiten. In Japan gibt es bereits solche Entwicklungen. Die Regierung dort hat von Microsoft verschiedene Auskünfte und Beweismittel eingefordert. Allerdings werden nirgends genau die Punkte untersucht, die im EU-Verfahren eine Rolle gespielt haben.

Gibt es irgendwelche Auswirkungen auf Microsoft-Produkte, die ich bereits gekauft habe?
Nein. Alle bislang erworbenen Microsoft-Produkte sind von dem Urteil unberührt.

Inwiefern werden sich die Auflagen auf zukünftige Microsoft-Produkte auswirken?
Die von der EU gefällte Entscheidung bezieht sich aktuell nur auf den Windows Media Player und auf die Schnittstelleninformationen für Server. Die Kommission hat jedoch auch Bedenken wegen anderer Programme, die mit Windows gebundelt sind, angemeldet. Möglicherweise werden für diese Programme ähnliche Konsequenzen gezogen wie für den Media Player. Sollte das Urteil auf nach der Berufung Bestand haben, könnte dies ein klarer Präzedenzfall sein, der sich auf die Gestaltung künftiger Windows-Versionen auswirkt.

ZDNet.de Redaktion

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