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G5 darf nicht mehr als schnellster Computer beworben werden

Voller Stolz hat Apple auf seiner Worldwide Developers Conference im Juni letzten Jahres den nach eigenen Aussagen „schnellsten Personal Computer“ vorgestellt. Apple-Chef Steve Jobs ließ das neue Gerät während seiner Keynote gegen ein Pentium 4-basiertes Dell-System antreten, das erwartungsgemäß völlig unterging.

Schon damals haben Experten dem G5 eine, insbesondere im Vergleich zu älteren Apple-Systemen, hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt. Die Behauptung, es handelte sich um den „schnellsten Personal Computer“ wollten sie jedoch nicht mittragen. Wochenlang benchmarkten die Tester dieser Welt das in einem Aluminium-Gehäuse daherkommende Gerät. Die Tests untermauerten die von Apple gemachten Aussagen in den meisten Fällen jedoch nicht. Unabhängig davon blieb Apple bei seiner Behauptung und baute seine Werbekampagne auf der umstrittene Aussage auf.

Schon im November 2003 wurden entsprechende TV-Spots in Großbritannien aus dem Fernsehen verbannt, da Apples Aussage nach Meinung des Werberates nicht zu halten sei. Inzwischen hat sich in den USA das „Council of Better Business Bureaus“ (BBB) der Sache angenommen, das die „höchsten ethischen Beziehungen zwischen Unternehmen und der Öffentlichkeit“ fördern soll.

Auf Initiative von Apple-Konkurrent Dell hin aktiv geworden, hat das BBB nun festgestellt, „dass die von Apple eingereichten Beweise keine angemessene Basis für die weit reichende und inkompetente Behauptung sind, der Power Mac G5 sei der schnellste, leistungsfähigste Personal Computer der Welt, der bei der Integer-Rechenleistung an der Konkurrenz vorbeigezogen sei.“ Das Gremium empfiehlt Apple daher, entsprechende Aussagen künftig zu unterlassen.

Da das BBB auf Basis von Selbstverpflichtungen arbeitet, kann es die Werbeaussage jedoch nicht juristisch verbieten. Trotzdem dürfte Apple alleine unter PR-Gesichtspunkten über den Standpunkt des BBB nicht glücklich sein.

ZDNet.de Redaktion

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