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Europas Recht gegen Microsofts Imperialismus

Seit einiger Zeit hat der Markteroberer nun das Geschäft mit betriebswirtschaftlicher Software ins Visier genommen. Auch hier sind jetzt die Preise gesenkt worden, weil die günstigen Kredite für Kunden und Partner als Lockmittel offensichtlich noch nicht gereicht haben. Auch das nächste Opfer steht schon fest: Die Anbieter von Suchmaschinen wie Google. Der Einbau entsprechender Funktionen in die nächste Windows-Version ist längst angekündigt.

Kann Super-Mario diesen Vernichtungszug stoppen? Anders als bei Mordfällen taugen Leichen hier nicht als Beweis. Bei kaum einer Firma dürfte nachweisbar sein, dass sie ausschließlich wegen Microsoft eingegangen ist. Außerdem, so könnte Microsoft fragen: Hat es den Anwendern geschadet, dass sie nicht mehr mit DR-DOS arbeiten können?

Trotzdem ist Montis juristische Ausgangsposition günstiger als die seiner amerikanischen Kollegen. Anders als in den USA geht es nämlich nicht nur um Monopolmissbrauch, schon Monopole an sich sind in Europa unerwünscht. Es gehört zu den Aufgaben der Kartellämter marktbeherrschende Konstellationen zu verhindern – oder zumindest einem strengen Reglement zu unterwerfen. Es handelt sich also nicht in erster Linie darum, Microsoft wegen irgendwelcher – schwer zu beweisender Vergehen – zu verurteilen, sondern darum, eine längst eingetretene Monopolsituation zu beenden oder unter Kontrolle zu bekommen, möglichen Schaden von Wirtschaft und Verbrauchern abzuwenden. Daher sagt Monti völlig konsequent: Microsoft darf sein Monopol unter der Bedingung ausüben, dass es allen Konkurrenten freien Zugang zu seiner Software gewährt und auch nicht durch die Integration von Funktionen den freien Wettbewerb behindert.

Hier zeigt sich die historische Dimension von Montis Entscheidung. Es geht um die Rolle von Recht und Wirtschaft in einer globalisierten Gesellschaft. In den kommenden Jahren soll am Beispiel Microsoft herausgearbeitet werden, ob nicht schon längst auch in Good Old Europe US-Recht gilt, und ob Wirtschaftsmacht bislang geltende Rechtsvorstellungen einfach zur Seite schieben kann.

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ZDNet.de Redaktion

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