KOMMENTAR: Ginge es nur darum, den Media Player aus dem Windows-Betriebssystem zu entfernen, dann hätte sich wohl eine Einigung finden lassen. Nun aber werden die Branchen ein jahrelanges juristisches Hickhack erleben.
Die Gefahr ist groß, dass die Sache im Sande verläuft, weil den konkreten Anlass (Schutz vor unfairer Vermarktung des Media Players) bald niemand mehr ernst nimmt, und sich die Juristen in Grundsatzfragen festbeißen, die schon ihre US-Kollegen nicht entscheiden konnten.
Für Microsoft ist die Sache einfach. Das Unternehmen will sich nicht das Recht nehmen lassen, in seine Produkte einzubauen, was immer aus technischer und vor allem wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll erscheint. Genau darauf beruht seit Jahren das Geschäftsmodell des Betriebssystem-Monopolisten.
Exakt darin jedoch sehen die europäischen Kartellwächter einen Machtmissbrauch, der dazu dient, Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Außerdem würde der scheidende EU-Kommissar Mario Monti gern als der Mann in die Geschichte eingehen, der Microsofts jahrzehntelangen Machtmissbrauch gebremst hat – etwas, was auch den US-Behörden nicht gelungen ist.
Es sei daran erinnert, dass Microsoft nach der Verurteilung wegen Monopolmissbrauchs seiner Zerschlagung nur entgangen ist, weil die wirtschaftshörige Bush-Administration die Gerichtsbeschlüsse der Vorgängerregierung aufgehoben hat. Anders als in Europa ist dort der Besitz eines Monopols, einer marktbeherrschenden Stellung nicht verwerflich, schon gar nicht strafbar. In dem Verfahren konnte es daher nur um den Missbrauch des Monopols gehen. Der Missbrauch wiederum misst sich an dem Schaden, der Mitbewerbern oder dem Markt und vor allem den Verbrauchern zugefügt wird. Hier kam die Richterin zu dem Schluss, „dass Microsoft eine Tendenz habe, die Effekte seines illegalen Verhaltens zu minimieren“.
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