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EU-Verurteilung von Microsoft ist ein großer Fehler

KOMMENTAR: Jedes Mal, wenn ich nach Irland umziehe, wird eine Entscheidung in Microsofts endlosem Ringen mit den Kartellbehörden bekannt gegeben. In Anbetracht dieses bemerkenswerten Zusammentreffens bin ich zu folgendem Schluss gekommen: Die beste Möglichkeit für Microsoft, um diesem ganzen Antitrust-Ärger ein Ende zu bereiten, bestünde einfach darin, mich dafür zu bezahlen, dass ich nicht mehr umziehe. Ich denke da an eine kleine griechische Insel, brauche allerdings unbedingt einen Breitband-Satellitenanschluss (jedenfalls mehr an Internet-Bandbreite, als ich jetzt zur Verfügung habe, wo ich vergeblich versuche, für eine Wohnung im Herzen Dublins einen DSL- oder Breitband-Kabelanschluss zu bekommen).

Aber abgesehen von diesen unmaßgeblichen Randbemerkungen dürfte es niemanden, der meine bisherigen ausführlichen Vorhersagen zum Thema gelesen hat, verwundern, dass ich der kürzlich von den europäischen Wettbewerbs-Aufsehern in Brüssel gefällten Entscheidung überhaupt nicht zustimmen kann.

Ich bin der Meinung, dass das Kartellrecht schlechte Politik ist, und habe immer schon argumentiert, dass es sich hierbei um ein Relikt aus einer Zeit handelt, als Regierungen noch der Auffassung anhingen, die Wirtschaft werde besser durch eine Handvoll kundiger Fachleute geführt als durch das „chaotische und verschwenderische“ System des freien Marktes. Wie ich in einem früheren Artikel bemerkte, gibt es allerdings auch „weniger schlechte“ Dinge, die Kartellbehörden tun können.

Ich stoße mich weniger daran, dass Microsoft alle Protokolle und Technologien lizenzieren soll, die für eine ordnungsgemäße Kompatibilität erforderlich sind. Was mich wirklich ärgert, ist, dass Design-Entscheidungen in Bezug auf Windows den Programmierern in Redmond aus der Hand genommen und auf Regulierer in Brüssel übertragen werden. Ich stoße mich auch an der Tendenz, Handlungen nachträglich zu bestrafen, von denen ein Unternehmen bis zu einer negativen Kartellentscheidung in gutem Glauben annehmen durfte, sie seien völlig legal.

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ZDNet.de Redaktion

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