Der Rechtsstreit rund um den Markennamen Apple scheint kein Ende zu nehmen. Letzte Woche noch wurde berichtet, dass der Streit in Kalifornien ausgetragen werden solle. Heute, Donnerstag, schreibt das „Wall Street Journal“ jedoch, dass der Streit nach London verlegt wird.
Richter Martin Mann bewilligte den Wunsch von Apple Computers, den Streit auf ihrem Territorium auszutragen, nicht. Mann, der sich selbst als Besitzer eines Apple iPod outete, begründete diese Entscheidung damit, dass in Kalifornien wesentlich höhere Kosten entstehen würden und die Verhandlungen länger dauern würden als in Großbritannien. Außerdem unterliegen die Verhandlungen dort dem englischen Gesetz, auf dem auch vorherige Abkommen zwischen den beiden Apples beruhen.
1981 wurde von Apple Gründer Steve Jobs und Apple Corps Ltd, dem Plattenlabel der Beatles, vereinbart, dass beide Unternehmen den Namen Apple unter der Bedingung verwenden dürfen, dass jedes Unternehmen den Namen nur in seinem spezifischen Feld verwendet. Apple Computer zahlte damals eine unbekannte Summe an Apple Corps. 1991 wurde die Vereinbarung erneuert, nachdem Apple Computer das Apfel-Logo auf Musik-Synthesizer-Produkten verwendet hatte. Mit Einführung des iPod und iTunes Music Store brach Apple Computers jedoch diese Abmachung erneut. Bisher werden weder auf iTunes noch auf anderen digitalen Download-Services Beatles-Songs angeboten, da die Bewilligung von Apple Corps erst autorisiert werden muss.
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