Gesetz gegen Googles Mail-Service

Googles neuer E-Mail-Service ist wegen seiner Eingriffe in die Privatsphäre heftig umstritten. Eine kalifornische Senatorin kämpft ebenso wie europäische Datenschützer gegen die Einführung von G-Mail. Die Demokratin Liz Figueroa kündigte ein Gesetz gegen Googles kostenlosen E-Mail-Service „G-Mail“ an, da es Werbung in persönlichen Nachrichten nach entsprechender Suche nach Schlüsselwörtern platziert.

Liz Figueroa sagte in einem Telefoninterview am Montag: „Wir glauben es ist ein absoluter Eingriff in die Privatsphäre. Es ist als hätte man eine riesige Reklamewand mitten im Wohnzimmer. Wir werden Google bitten das gesamte Produkt zu überdenken.“

Ende März hatte Google, die Top-Suchmaschine der Welt, angekündigt G-Mail zu launchen. G-Mail funktioniert als kostenloser E-Mail-Service mit einem Gigabyte Speicherkapazität, was 100 mal mehr ist, als andere Free-E-Mail-Service-Provider wie Yahoo oder Microsoft anbieten. Die User müssen aber zustimmen, dass Googles Technologie die hereinkommenden Mails scannt, und dann zielgerichtete Werbung, die auf Schlüsselwörtern basiert, auf den Nachrichten platziert.

Vor seinem offiziellen Launch wird G-Mail auch in Europa von Datenschützern heftig attackiert. Europäische Zivilrechts-Gruppen haben eine Beschwerde bei britischen Behörden hinterlegt, in der sie G-Mail der Verletzung europäischer Datenschutz-Gesetze beschuldigen, weil es Nachrichten speichert und es Usern nicht erlaubt, diese zu löschen. Google gab in einem Statement bekannt, es beabsichtige mit Datenschutz-Behörden in Europa zusammmenzuarbeiten um deren Bedenken einzubeziehen. Die Datenschützer beanstanden weiters, dass das Scannen der E-Mails für Werbe-Platzierung ein nicht notwendiges Risiko des Missbrauchs darstellt und dass das System potenziell gefährliche Präzedenzfälle schafft und die Privatsphäre verletzt.

Industrieanalysten sehen in dem Service ein Schlüsselprodukt für Google, da eine Erhöhung der Einnahmen über Werbeeinschaltungen erreicht und das Geschäft ausgeweitet werden könne. Dies sei vor allem in Hinblick auf den beabsichtigten Börsengang des Unternehmens von Bedeutung.

ZDNet.de Redaktion

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