Die US-Musikindustrie hat ein Amnestieprogramm beendet, das angeboten hat, Leute vor einem Gerichtsverfahren durch die Musikkonzerne zu verschonen, wenn sie zugeben, illegal Musik online getauscht zu haben. Das berichtete das Wall Street Journal. Die RIAA (Recording Industry Association of America) hatte das „Clean Slate“-Programm im September vorigen Jahres gelauncht, als sie die Strategie verfolgte, einzelne Computer-User wegen Verstoß gegen Urheberrechtsgesetze zu verklagen.
Das Programm forderte, dass die Einzelpersonen schriftlich bestätigen, dass sie Musikdateien getauscht haben und dass sie die Dateien von ihrem Computer entfernen. Dafür hat die RIAA versprochen, sie würden von einem Gerichtsverfahren verschont bleiben. Hunderte schrieben sich ein. Kritiker lehnten das Programm aber ab, weil der Interessenverband nicht garantieren könne, dass jeder, der den Datenaustausch zugibt, nicht gerichtlich belangt wird.
Der User Eric Parke hat dieses Programm vor Gericht angefochten und beschuldigte die RIAA betrügerischer Geschäftspraktiken. Vom Richter verlangte er eine einstweilige Verfügung gegen den Interessenverband. Anwälte der RIAA haben beim Gericht die Aufhebung des Verfahrens beantragt, da das Programm schon vor einiger Zeit eingestellt worden sei. Die Anwälte sagten, die RIAA sei zum Schluss gekommen, dass das Programm nicht länger notwendig oder angebracht sei.
Der Musikverband erachte das Programm nicht länger als nützlich, weil er die Öffentlichkeit für unterrichtet genug halte, dass diese wisse, dass man wegen File-Sharing gerichtlich belangt werden könne. Die RIAA fügte hinzu, dass die Zahl der Menschen, die sich für das Programm interessierten, auf einen Bruchteil zurückgegangen ist. Insgesamt haben 1108 Menschen an diesem Programm teilgenommen.
Der Interessenverband sagte, er würde die Bedingungen jener, die am Programm teilgenommen haben, weiterhin akzeptieren. Fred von Lohmann, ein Senior Anwalt der Electronic Frontier Foundation, der auf geistiges Eigentum spezialisiert ist, sagte, der Interessenverband könne den Besitzer eines Urheberrechts nicht daran hindern, einen Prozess gegen ein Individuum zu führen, das das Programm unterschrieben hat. Die Schlagzeilen für das Begnadigungsprogramm wären vergeudet gewesen und nun sei klar, dass ein Prozess das Ziel sei. Es habe sich von Anfang an um Augenauswischerei gehandelt.
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