Die Nutzungsbedingungen für Gmail sind größtenteils einfach zu verstehen. Der Dienst wird kostenlos und darum „as is“ („wie er ist“) angeboten: Google kann ihn jederzeit ohne Kündigung und ohne Haftung schließen. Außerdem gibt Google vor, dass jeder Account geschlossen wird, nachdem er 90 Tage lang nicht genutzt wurde. Und außerdem gibt es noch diese Klausel, dass Mails eventuell im System bleiben, auch wenn sie gelöscht wurden – aber wer glaubt, dass Löschen auf einem beliebigen System endgültig und ohne Spuren von sich geht, sollte sowieso besser nicht mit einem PC arbeiten.
Die entscheidenden Absätze der Nutzungsbedingungen beziehen sich auf die Anzeigen. Der Nutzer willigt ein, dass Google ihm Anzeigen einspielen wird, die zum Inhalt der Mail passen – laut Google ein voll automatisierter Prozess. Niemand wird die Mails lesen. Allerdings hat sich Google ein kleines Schlupfloch offen gelassen – so heißt es, dass kein Mensch die Inhalte der Mails ohne Zustimmung des Nutzers lese [Hervorhebung der Redaktion].
Was bedeutet das? Das weiß nur Google. Es hat auch in der Vergangenheit schon Anbieter von Antispam-Lösungen gegeben, deren Mitarbeiter Unternehmensmails lesen sollten. Ein schwieriges Geschäftsmodell: In eine solche Vereinbarung einzuwilligen fällt nie leicht. Selbst mit den genauesten Bestimmungen und Vereinbarungen kann der Nutzer nie wirklich sicher sein, wer seine Mails liest – und aus welchem Grund. Wer sich grundsätzlich nicht in die Post schauen lassen will, muss auf E-Mail möglichst ganz verzichten. Und wer auch einer Maschine den Blick in die privaten oder geschäftlichen Nachrichten verweigern will, kann einen anderen Mailanbieter wählen – oder Verschlüsselung einsetzen.
Google bittet in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich um Feedback. Die Bedingungen sind vorbehaltlich und können sich vor der öffentlichen Verfügbarkeit des Dienstes noch ändern. Eine Änderung des Anzeigenmodells ist jedoch unwahrscheinlich – außer, Google stößt in einem wichtigen Land auf unüberwindliche rechtliche Probleme. Das ist bislang nicht der Fall. In England etwa wurde eine entsprechende Beschwerde von Privacy International kürzlich zurückgewiesen – solange die Nutzungsbedingungen klar seien, gebe es keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
Dennoch ist die Argumentation von Privacy International einen genauen Blick wert: Es sei nämlich lediglich der Empfänger der Nachricht, der dem Lesen der Nachricht zustimme, nicht aber ihr Urheber, der Sender.
Der Wortlaut
Im Detail heißt es in den Nutzungsbedingungen von Google:
Die gesammelten Informationen sind persönliche Informationen des Nutzers wie Vor- und Zuname, eine Backup-Email-Adresse und eine ‚geheime Frage‘, die im Fall eines verlorenen Passworts gestellt wird. Was aber passiert, wenn man auf eine der kontextbezogenen Anzeigen klickt? Laut Google teilt die URL der Weiterleitung dem Anzeigenkunden mit, dass der Besucher von Gmail kommt, übergibt aber keinerlei die Person identifizierende Informationen.
Wer sich große Sorgen um die Vertraulichkeit seiner E-Mails macht, sollte Gmail sicherlich nicht benutzen. Aber diejenigen verwenden bestimmt ohnehin längst eine Verschlüsselungssoftware. Alle anderen können die Textanzeigen wie bei jeder Google-Suche ja ignorieren, sie gelegentlich nutzen – oder sich über die Trefferquote der Google-Engine amüsieren.
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