Suchmaschinen a la Google finden sich zunehmend in ungewohnter Rolle wieder – als unsichtbare Beisitzer in Gerichtsverfahren. Immer mehr Richter greifen auf Online-Hilfen zurück, um im Internet zu recherchieren. Das Vorgehen ruft bereits Kritiker auf den Plan: Bei Google & Co. nachzuschauen könne und dürfe nicht den mühevollen Prozess eines Beweisverfahrens ersetzen.
Ein Beispiel: Das Verfahren gegen einen hispanisch-stämmigen Drogendealer namens Manuel Rodriguez aus dem Jahr 1988, das nach Google-Recherchen durch einen Richter neu aufgerollt worden war. Der Richter hatte die Gerichtsaufzeichnungen studiert und die Jurorennamen über Google abgefragt. Dabei kam heraus, dass die Auswahl der Juroren offensichtlich manipuliert worden war und Leute mit spanisch klingenden Namen aus der Liste entfernt worden waren.
Google hat im Justiz-System als Suchmaschine kein Monopol. Yahoo etwa tauchte vor vier Jahren in dem entscheidenden Prozess gegen Napster in den Gerichtssälen auf. Und selbst Altavista wurde, zu seiner Blütezeit, in einer Handvoll Verfahren „beigezogen“. Inzwischen hat sich aber eindeutig der Highflyer und Börsenkandidat Google zum bevorzugten „Mitarbeiter“ bei Gericht entwickelt. Ein Richter aus Ohio verbat etwa einer Mutter, neben ihrer acht Jahre alten Tochter zu rauchen.
Der Richter führte als Begründung neben einer Reihe von medizinischen Zeitschriften das Ergebnis einer Suchanfrage bei Google an. Dort erschienen 60.000 Links zum Stichwort „secondhand smoke“ und mehr als 30.000 Links zum Stichwort „secondhand smoke children.“ Die Verwendung von Google und Co. sorgt freilich in manchen Justizkreisen für nachdenkliche Gesichter. „Mir ist nicht wohl bei dem Gedanken, dass Richter in ihr Kämmerlein gehen und sagen: Lasst uns schauen, was bei Google herauskommt“, sagt David Post, Technologie-Experte an der Temple University. „Die Parteien haben überhaupt keine Chance gegenüber 40.000 Suchtreffern zu argumentieren“, kritisiert der Experte.
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