Die gegen das Forum von Dialerschutz.de gerichtete Abmahnung könnte sich als wirkungslos erweisen. Wie der geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik (Universität des Saarlandes), Maximilian Herberger, erklärte, gebe es für einen solchen Schritt keine Grundlage.
Wie am Freitag berichtet, hat der Gravenreuth-Sozius und Dialer-Betreiber Bernhard Syndikus das Forum von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de abgemahnt. Der Anwalt und Geschäftsführer sah in den Beiträgen eine „massenhafte Einzelfallberatung in rechtlichen Angelegenheiten“, was den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes widerspreche. Die Site selber sah die Abmahnung als „Einschüchterungsversuch“.
Neu ist der Versuch indes nicht, wie der Jurist Herberger jetzt erklärte: „Immer wieder wird von Anwaltsseite aus versucht, im Wege der Abmahnung gegen Internet-Angebote vorzugehen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, aktuelle Rechtsdiskussionen zu fördern“.
Die Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik JurPC habe bereits vor geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass „eine derartige Abmahnungsbefugnis für Anwältinnen und Anwälte nicht existiert“. Das Brandenburgische Oberlandesgericht habe bereits vor neun Jahren „in aller wünschenswerten Klarheit entschieden, dass weder das Rechtsberatungsgesetz noch die zu ihm ergangenen Ausführungsvorschriften Rechtsanwälten als Dritten Ansprüche auf Unterlassung von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz einräumen“.
Außerdem sei derzeit eine durchgreifende Änderung des Rechtsberatungsgesetzes in Arbeit. Diesen Umstand sollte man bei aktuellen Auseinandersetzungen mit in die Planung einbeziehen, so Herberger. Ein erster Reformentwurf soll Mitte diesen Jahres fertig gestellt werden. Einer der Gründe für die Reform: Das Rechtsberatungsgesetz in seiner derzeitigen Form stammt aus dem Jahr 1935.
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