Der Softwarehersteller Microsoft, im März wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts zu einer Rekordstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt, will in der kommenden Woche seine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz einreichen. Das Unternehmen hatte schon kurz nach Verkündung der EU-Entscheidung deutlich gemacht, das Urteil anfechten zu wollen.
Über die Chancen von Microsofts Berufung wird in Fachkreisen seit einiger Zeit diskutiert. Bislang geben sich beide Seiten optimistisch, ihren Standpunkt auch vor Gericht durchsetzen zu können.
Microsoft-Sprecher Jim Dresler sagte, sein Unternehmen habe „gute Argumente“, die vor Gericht präsentiert werden sollen. Vertreter der EU gehen davon aus, dass ihre Entscheidung „sämtlichen juristischen Schritten“ standhalten werde. „Natürlich, ich bin überzeugt, dass wir ein Urteil gefällt haben, das auch nach der Berufung Bestand haben wird“, so EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti.
Es wird zudem erwartet, dass Microsoft durch eine einstweilige Verfügung auch die Aussetzung der verhängten Sanktionen bis zur endgültigen Klärung des Falls erreichen will. Konkrete Schritte hierzu werden aber wohl erst Ende des Monats erfolgen.
ZDNet hat alle Fakten und Folgen des EU-Urteils gegen Microsoft in einem Special zusammengefasst.
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